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Bundesregierung will Deutschland als Standort für Schiedsgerichtsverfahren stärken


Deutschland soll für internationale Unternehmen als Schiedsgerichtsstandort attraktiver werden. Ein neues Gesetz soll dies ermöglichen.

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Woche den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Die Reform soll das deutsche Schiedsverfahrensrecht modernisieren und Deutschland auch als Standort für internationale Schiedsverfahren attraktiver machen. Der Regierungsentwurf orientiert sich eng am im Februar 2024 veröffentlichten Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums, hat jedoch auch einige Kritikpunkte aus der Praxis aufgegriffen und im neuen Entwurf zum Teil abgeändert.

Eine wesentliche Änderung zum jetzigen Schiedsverfahrensrecht ist der Schritt, formfreie Schiedsvereinbarungen im B2B-Bereich zu ermöglichen. Anders als noch im Referentenentwurf wurde aber im Regierungsentwurf die Forderung fallen gelassen, eine schriftliche Niederlegung dieser Vereinbarung verlangen zu können oder diese sogar einklagen zu können.

Um deutsche Schiedsgerichte moderner und attraktiver für Unternehmen aus dem Ausland zu machen, sollen mündliche Verhandlungen künftig auch per Video durchgeführt und Gerichtsentscheidungen elektronisch erlassen werden können.

„Die Nutzung von Videokonferenzen war ohnehin schon gängige Praxis im Schiedsverfahrensrecht, nun wird auch gesetzlich klargestellt, dass diese kosteneffizientere Art der Verfahrensführung möglich ist“, so Dr. Sandra Gröschel, Expertin für Schiedsverfahren bei Pinsent Masons.

Zudem sieht der Regierungsentwurf vor, dass ein Schiedsrichter seine in der Beratung vertretene abweichende Meinung zu dem Schiedsspruch oder zu dessen Begründung in einem Sondervotum niederlegen kann, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren. Das Sondervotum soll kein Bestandteil des Schiedsspruchs sein. Es ist schriftlich niederzulegen und vom Schiedsrichter zu unterschreiben.

Auch sollen Schiedssprüche und Sondervoten künftig leichter veröffentlicht werden können, indem die Zustimmung beider Parteien als erteilt gilt, wenn nicht binnen drei Monaten nach entsprechender Aufforderung des Schiedsgerichts der Veröffentlichung widersprochen wird. Stimmen aus der Praxis hatten sich hier gegen eine solche Fiktion der Zustimmung ausgesprochen. Im Referentenentwurf war noch eine kürzere Frist von einem Monat vorgesehen. Mit der Zustimmung der Parteien soll das Schiedsgericht Schiedssprüche und Sondervoten ganz oder in Teilen anonymisiert oder pseudonymisiert veröffentlichen dürfen.

Zudem sollen staatliche Gerichte, wenn ihnen ein Fall vorgelegt wird, der vor einem Schiedsgericht verhandelt wurde, künftig auch Dokumente in englischer Sprache berücksichtigen. Da die Schiedsgerichte Verfahren häufig auf Englisch führen, die staatlichen Gerichte aber nur deutschsprachige Dokumente akzeptierten, mussten bislang sämtliche Unterlagen übersetzt und beglaubigt werden. Laut den geplanten Neuregelungen, dürfte ein Gericht eine Übersetzung nur in Einzelfällen anordnen, wenn dafür ein „Bedürfnis“ besteht.

Der Regierungsentwurf ist eng verzahnt mit einer weiteren Gesetzesreform, durch die an mehreren deutschen Oberlandesgerichten sogenannte Commercial Courts eingerichtet werden sollen, die Verfahren komplett in englischer Sprache führen.

„Commercial Courts bieten spezialisierte und zügige Entscheidungen bei wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten, was die Attraktivität des Gerichtsstandorts Deutschlands enorm erhöht“, betont Lisa Oettig, ebenfalls Expertin für Schiedsverfahren bei Pinsent Masons.

Als nächstes wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzesentwurf befassen. Er kann binnen sechs Wochen zu dem Entwurf Stellung nehmen. Anschließend geht er zurück an die Bundesregierung, die mit einer Gegenäußerung reagieren kann. Danach wird der Entwurf an den Bundestag weitergeleitet und dort beraten. Sind die Beratungen abgeschlossen, wird er erneut dem Bundesrat zugeleitet. Es wird daher mindestens bis Ende 2024 dauern, bis das Gesetz verabschiedet wird und in Kraft treten kann. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Änderungen der Entwurf im Laufe des parlamentarischen Verfahrens noch erfahren wird. 

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