Out-Law Analysis Lesedauer: 1 Min.
09 Apr 2020, 3:02 pm
Kriminelle könnten die Corona-Pandemie für sich ausnutzen: Unternehmen sollten wachsam sein und Verdachtsfälle melden, so ein Wirtschaftsstrafrechtler.
Das Regierungspräsidium Darmstadt warnt davor, dass Kriminelle die Corona-Pandemie und die durch sie verursachten wirtschaftlichen und organisatorischen Probleme für Geldwäsche ausnutzen könnten. Ermittler und Experten weltweit erwarten, dass Akteure dabei auch redliche Gewerbetreibende für ihre Zwecke missbrauchen könnten, so die Aufsichtsbehörde in ihrer Mitteilung.
„Seit Beginn der COVID-19-Pandemie zeigen viele Menschen Solidarität, Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Andere versuchen, die Krise auszunutzen und das Risiko von Wirtschaftsstraftaten steigt.“
Laut Regierungspräsidium Darmstadt bietet die derzeitige Lage Kriminellen besonders viele Gelegenheiten, Gelder aus schweren Straftaten zu investieren und auf diesem Wege zu waschen. Beispielsweise könnten Immobilien gekauft werden, die aus finanzieller Not aufgegeben werden müssen. Auf diese Weise könnten Gelder, die aus Raub, Erpressung, Drogen-, Waffen- und Frauenhandel stammen, in legale Vermögenswerte umgewandelt werden. So wird die wahre Herkunft dieser Einnahmen verschleiert, die illegal erworbenen Gelder gelangen in den legalen Finanzkreislauf.
„Unternehmen sollten in dieser Situation nicht nur die Abwehr von Straftaten im Blick haben, sondern auch bußgeldbewehrte Mitteilungspflichten wie die Meldepflicht in Fällen von Geldwäscheverdacht“, so Rechtsanwalt Dr. Pörtge.
Immobilienmakler und Güterhändler zählen unter anderem zu den Gewerbetreibende, die den Pflichten des Geldwäschegesetzes (GwG) unterliegen. Wenn sie Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, müssen sie solche Verdachtsfälle laut GwG der Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zollkriminalamt melden. Das hilft den Behörden auch dabei, neue Verbrechens-Typologien aufgrund der Krise zu erkennen.
Zudem sollte „insbesondere bei Betrugsverdacht Kontakt mit den zuständigen Polizeibehörden aufgenommen und dort gegebenenfalls eine Strafanzeige erstattet werden. Eine Meldung an die FIU ersetzt keine Strafanzeige“, so die FIU auf ihrer Homepage.
Als potenzielle Einfallstore für Kriminelle nennen Fachleute Aufkäufe von Cafés und Restaurants, die die Krise nicht überstehen. Denkbar sei aber auch die Übernahme von Firmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Auch vorgetäuschte Angebote für Schutzmasken und andere medizinische Produkte, um betrügerisch Zahlungen zu veranlassen, sind laut FIU bereits vorgekommen, ebenso wie fingierte Spendenaufrufe im Zusammenhang mit angeblichen Hilfsaktionen.
„Gewerbetreibende, die den Pflichten des Geldwäschegesetzes unterliegen wie Immobilienmakler oder Güterhändler, sollten in den kommenden Monaten besonders wachsam für vermeintlich lukrative Angebote sein“, so das Regierungspräsidium Darmstadt.
Out-Law News
08 Apr 2020