Experten warnen vor Kriminellen, die die Corona-Krise ausnutzen und bereits ausgezahlte Soforthilfen schriftlich von den Empfängern zurückfordern.

„Die kriminelle Energie in Bezug auf die Corona-Soforthilfen scheint grenzenlos zu sein", so Inès Stefen, Expertin für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Im letzten Monat wurde die Auszahlung der Soforthilfen in Nordrhein-Westfalen bereits wegen gefälschter Homepages kurzzeitig gestoppt. Nun werden fingierte Emails verschickt, die bereits ausgezahlte Soforthilfen von den Empfängern zurückfordern. Unternehmen, die Soforthilfen empfangen haben, sollten daher wachsam sein.“

Damit Unternehmen die Corona-Krise überstehen, hatte die Bundesregierung Soforthilfen bewilligt, die laut Bundesfinanzminister Olaf Scholz schnell und unbürokratisch beantragt werden können und zeitnah ausbezahlt werden. Diese Soforthilfen wurden bisher an Solo-Selbständige sowie kleine- und mittelständische Unternehmen ausgezahlt, wobei sich die Programme von Bundesland zu Bundesland unterscheiden.

Wie zeit.de berichtet, herrschte anfänglich bei vielen Antragsstellern auch Unklarheit darüber, unter welchen Voraussetzungen die Soforthilfen tatsächlich in Anspruch genommen werden dürfen. Einige Bundesländer präzisierten ihre Internetseiten nachträglich ausdrücklich dahingehend, dass die staatlichen Zuschüsse nur bei tatsächlichen Liquiditätsengpässen beantragt werden und nur für Betriebskosten, nicht aber für die Lebenshaltung, genutzt werden dürfen. Laut Bundesregierung sollen Selbstständige und Freiberufler, die ihre Lebenshaltungskosten nicht bestreiten können, Grundsicherung beantragen.

Medien berichten, dass viele Empfänger von Soforthilfen sich deshalb fragen, ob sie die staatlichen Zuschüsse überhaupt empfangen durften. Laut welt.de machen sich Betrüger diese Verunsicherung nun zu Nutzen: In Emails geben sie sich als die für die Auszahlung zuständigen Förderbanken aus und fordern die angeblich zu Unrecht empfangenen Soforthilfen zurück. In ihren Nachrichten spielen die Kriminellen auf den Straftatbestand des Subventionsbetrugs an und informieren die Empfänger darüber, dass bei unrechtmäßig erhaltenen Soforthilfen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren drohen. Die Empfänger werden aufgefordert, das Geld vollständig oder in Teilen auf das vermeintliche Konto der zuständigen Förderbank zu überweisen.

Laut welt.de könnte die Masche grade auch deshalb erfolgreich sein, weil derzeit tatsächlich in einigen Bundesländern echte Schreiben mit Rückforderungen verschickt werden. So frage derzeit etwa die Investitionsbank Berlin schriftlich bei den Soforthilfeempfängern nach, ob sie auch wirklich berechtigt waren, die Zuschüsse zu erhalten. Auch Nordrhein-Westfalen habe angekündigt, noch einmal bei den Empfängern nachzuforschen, nachdem das Land vom Bund dafür gerügt worden war, dass es bei der Bewilligung der Hilfen zu lax vorgegangen sei.

Zudem berichtet der Westdeutsche Rundfunk, dass die Staatsanwaltschaft Köln derzeit in über 100 Fällen wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs ermittle, die Verdächtigen sollen falsche oder unvollständige Angaben bei der Beantragung von Soforthilfen gemacht haben. Nach Recherchen von Westdeutschem Rundfunk, Norddeutschem Rundfunk und Süddeutscher Zeitung laufen bundesweit derzeit mehr als 500 Ermittlungsverfahren wegen Verdacht auf Subventionsbetrug bei den Corona-Hilfen.

„Jedes Unternehmen, dass ein Schreiben mit Rückforderungen erhält, sollte genau prüfen, ob es sich um ein echtes Schreiben handelt“, so Stefen. Dass die aktuelle Krise ausgenutzt werde, sei wenig überraschend: „Ähnliche Betrugsmuster lassen sich seit Jahren erkennen, etwa im Zusammenhang mit der Eintragung in das Handelsregister sowie angeblichen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.“ 

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