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Wasserstoffrat fordert Klarstellung der Rolle von blauem und türkisem Wasserstoff


Der nationale Wasserstoffrat hat einen Aktionsplan veröffentlicht, in dem er die kommende Bundesregierung auffordert, zeitnah klarzustellen, ob neben grünem Wasserstoff auch andere Wasserstoffarten staatlich gefördert werden sollen.

Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) hat seinen „Wasserstoff Aktionsplan Deutschland 2021-2025“ (PDF/108 MB) veröffentlicht und an das Kanzleramt weitergeleitet. Er enthält 80 Vorschläge für die nächste Bundesregierung rund um den geplanten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft.

 

Der Aktionsplan schätzt unter anderem ab, welche Mengen an Wasserstoff in der Industrie, im Verkehr und in anderen Bereichen bis 2050 benötigt werden. Die Bundesregierung setzt bei der Energiewende vor allem auf grünen Wasserstoff und hat dessen Produzenten erst kürzlich von der EEG-Umlage befreit. Aus dem Papier des NWR geht hervor, dass gerade während des Markthochlaufs voraussichtlich nicht der Bedarf aller Industriezweige allein durch grünen Wasserstoff gedeckt werden kann, dass sich aber CO2-Einsparungen auch mit dem Einsatz von anderen Wasserstoffarten erzielen ließen, die klimafreundlicher sind als der aus fossilen Brennstoffen gewonnene graue Wasserstoff. Daher fordert der NWR die Bundesregierung auf, zu entscheiden, ob in Zukunft neben grünem Wasserstoff auch andere Wasserstoffarten gefördert werden sollen.

„Es ist zu begrüßen, dass der Wasserstoffrat die Bundesregierung jedenfalls für die Phase des Markthochlaufs auffordert, eine Richtungsentscheidung zur Rolle von blauem und türkisem Wasserstoff zu treffen“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Ohne diese beiden Wasserstoffarben wird es nur schwer gelingen, ein ausreichendes Wasserstoffangebot zu vertretbaren Kosten bereitzustellen.“

Blauer Wasserstoff wird zwar ebenso wie grauer Wasserstoff aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Anders als beim grauen Wasserstoff, wird das dabei entstehende CO2 jedoch abgeschieden und gespeichert. Es gelangt daher nicht in die Atmosphäre, weshalb die Produktion von blauem Wasserstoff dem Bundesforschungsministerium zufolge als CO2-neutral angesehen werden kann.

Türkiser Wasserstoff wird durch die thermische Spaltung von Methan erzeugt. Anstelle von CO2 entsteht dabei fester Kohlenstoff. Das Verfahren ist laut Bundesforschungsministerium dann CO2-neutral, wenn der Hochtemperaturreaktor mit Wärme aus erneuerbaren Energiequellen beheizt und der Kohlenstoff zudem dauerhaft gebunden wird.

Grüner Wasserstoff hingegen wird nur unter Zuhilfenahme von erneuerbaren Energien erzeugt und ist daher Klimaneutral.

„Zum Erreichen des ambitionierten Ziels, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral ist, wird Wasserstoff eine tragende Rolle spielen. Daher ist es nur folgerichtig, dass die Bundesregierung aufgefordert wird, technologieoffen zu sein, damit die im Rahmen der Energiewende benötigten Mengen überhaupt zu wettbewerbsfähigen Preisen zur Verfügung stehen“, so Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons.

Die 80 Einzelmaßnahmen, die der NWR in seinem Aktionsplan vorschlägt, sind nach Dringlichkeit geordnet. Gerade die für die Industrie wichtigen Entscheidungen sollten laut NWR besonders kurzfristig getroffen werden: „An erster Stelle steht dabei die Verfügbarkeit grünen Wasserstoffs, gefolgt von der Erfassung des CO2-Fußabdrucks der in den industriellen Verfahren eingesetzten Gase durch die Einführung einheitlicher Herkunftsnachweise. Auch bei staatlichen Förderinstrumenten zeigt der Aktionsplan kurzfristige Entwicklungsbedarfe auf“, so der NWR.

Im Verkehrssektor sieht der NWR innerhalb der kommenden zwei Jahre Handlungsbedarf: Neben Standardisierungsaspekten und Fragen des regulatorischen Rahmens der EU gehe es dabei vor allem um den Aufbau einer europaweiten Tankstelleninfrastruktur und den staatlich unterstützten Aufbau einer Zulieferindustrie.

Auch der Rechtsrahmen müsse angepasst werden. Besonderes wichtig sei ein geeigneter Preisanreiz, um den Markt für Wasserstoff hochlaufen zu lassen: „Erstens muss die CO2-Bepreisung in allen Sektoren gestärkt, zweitens der Strompreis von der EEG-Umlage befreit und drittens die Stromsteuer deutlich reduziert werden“, so Katherina Reiche, Vorsitzende des NWR.

Der Einsatz von Wasserstoff soll laut Bundesregierung dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben und in Deutschland bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Beim Verbrennen erzeugt Wasserstoff keine CO2-Emissionen. Einige Experten halten wasserstoffbasierte Technologie daher für den Schlüssel zu mehr Klimafreundlichkeit. Allerdings sind große Energiemengen nötig, um Wasserstoff überhaupt produzieren und als Energieträger nutzbar machen zu können. Im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung ihre Nationale Wasserstoffstrategie veröffentlicht. Der Nationale Wasserstoffrat berät die Bundesregierung seither zu allen Themen rund um Wasserstoff.

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