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21 May 2021, 1:54 pm
Der Deutsche Bundestag hat letzte Nacht den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote in der durch den Umweltausschuss vorgelegten Form auf den Weg gebracht. Die Koalitionsmehrheit von CDU und SPD hat beschlossen, dass bis zum Jahr 2030 eine sogenannte Treibhausgas-Minderungsquote von 25 Prozent bei Otto- und Dieselkraftstoffen erreicht werden muss. Das ist eine deutliche Verschärfung, denn gegenwärtig sind es durch die Möglichkeit zur Beimischung von Bio-Treibstoffen lediglich sechs Prozent.
Anrechnungsfähig ist – neben grünem Wasserstoff – nun allerdings auch Wasserstoff, der aus Biomasse oder unter Verwendung von Strom aus der Müllverbrennung erzeugt wird. Damit hat sich der Deutsche Bundestag vor allem einer Empfehlung des Umweltausschusses angeschlossen und im Ergebnis zugleich eine neue Farbkategorie für die Herstellung von Wasserstoff geschaffen: Orange.
Oranger Wasserstoff ist Wasserstoff, der aus der Umwandlung von Biogas oder unter Verwendung von Energie hergestellt wird, die beispielsweise bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen in Müllheizkraftwerken entsteht. So können Experten zufolge Abfälle, die ohnehin anfallen und verwertet werden müssen, nutzbar gemacht werden, um Wasserstoff zu gewinnen, der unter anderem für den Antrieb von Fahrzeugen verwendet werden könnte – statt fossiler Brennstoffe.
Der Einsatz von Wasserstoff soll dabei helfen, die Energiewende voranzutreiben und in Deutschland entsprechend der Klimaziele der Bundesregierung ein steigendes Maß an Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dabei setzt Deutschland mit dem nun verabschiedeten Gesetz auf ein erhöhtes Maß an Technologieoffenheit. Die Einzelheiten soll eine Rechtsverordnung regeln.
„Der Beschluss des Deutschen Bundestages zur Anerkennung orangen Wasserstoffs ist ein pragmatischer Ansatz, die Potenziale zur Wasserstoffgewinnung – beispielsweise aus Strom von Müllheizkraftwerken – zu heben“, so Dr. Sönke Gödeke, Experte für Energiewirtschaftsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Gerade für die vielen kommunalen Unternehmen, die sich im Rahmen sektorübergreifender Projekte für den Klimaschutz engagieren, ist das ein wichtiges Signal für die von ihnen bereits umgesetzten und auch geplanten Wasserstoffprojekte.“
So können beispielsweise Industrieanlagen und Fahrzeuge mit Wasserstoff betrieben werden. Für kommunale Fuhrparks, den Öffentlichen Personenverkehr und die Flotten der Müllfahrzeuge ist Wasserstoff eine Möglichkeit, den Emissionsausstoß in den Innenstädten zu reduzieren. Denn bei der Verwertung von Wasserstoff als Energieträger entsteht statt CO2-Emissionen nur Wasserdampf. Einige Experten halten wasserstoffbasierte Technologien daher für einen wichtigen Schlüssel zu mehr Klimafreundlichkeit.
„Zu beachten ist aber auch: Es sind große Mengen Energie nötig, um Wasserstoff überhaupt herzustellen. Auch dabei können CO2-Emissionen entstehen. Dies ist der Grund, warum bislang grüner Wasserstoff favorisiert wurde, bei dem zur Herstellung ausschließlich auf erneuerbare Energiequellen wie Wind und Sonne zurückgegriffen wurde. Die nun vorgesehene Anrechenbarkeit von orangem Wasserstoff lässt sich unter anderem damit rechtfertigen, dass die für die Herstellung benötigten Energiemengen aus der ohnehin stattfindenden Verwertung von Siedlungsabfällen, beispielsweise in Müllheizkraftwerken, stammen“, so Dr. Gödeke.
Ob hierfür die Schaffung einer neuen Wasserstoffarbe erforderlich war, könne allerdings kritisch hinterfragt werden. „Vor dem Hintergrund, dass der Siedlungsabfall regelmäßig einen hohen biogenen Anteil aufweist und der Strom im Ergebnis aus der Abwärme der Müllverbrennung erzeugt wird, hätte sicherlich auch einiges dafürgesprochen, den so erzeugten Wasserstoff weiterhin als ‚grün‘ zu bezeichnen.“
Out-Law News
18 May 2021