Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
13 Mar 2020, 2:36 pm
Um die wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus abzufedern, hat die große Koalition ein Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt. Unter anderem soll Kurzarbeit leichter möglich werden.
Die Verbreitung von Covid-19, der durch das neuartige Coronavirus ausgelösten Krankheit, setzt die Weltwirtschaft zunehmend unter Druck. Ökonomen gehen davon aus, dass die Wirtschaftsleistung in Europa im ersten Halbjahr spürbar zurückgehen wird. Um das Risiko einer Rezession in Deutschland abzumildern, hat die Großen Koalition ein Maßnahmenpaket auf die Beine gestellt, das Unternehmen in der Krise helfen soll. Unter anderem soll der Bezug von Kurzarbeitergeld vereinfacht werden. Auch sollen Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden voll erstattet bekommen, statt wie bisher nur 50 %.
Daher hat das Bundeskabinett in dieser Woche den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, das sogenannte „Arbeit-von-morgen-Gesetz“, beschlossen. Es passierte in einem beispiellosen Schnellverfahren bereits heute den Bundestag und den Bundesrat, damit die Neuregelungen möglichst schnell in Kraft treten und umgesetzt werden können. Das Gesetz wurde schon im August 2019 angekündigt, also weit vor der Coronakrise, nun aber kurzfristig um entsprechende Passagen ergänzt. Es enthält jetzt befristete Verordnungsermächtigungen, mit denen die Bundesregierung auf etwaige Unwägbarkeiten reagieren kann, die durch Covid-19 entstehen können.
„Diese Regelung ist zweifellos sehr sinnvoll“, so Arbeitsrechtsexperte Manfred Schmid von Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. Kurzarbeit sei für Unternehmen das Mittel der Wahl, Arbeitnehmer trotz Krise im Anstellungsverhältnis zu halten und Kündigungen zu vermeiden. Auch im Rahmen der Finanzkrise 2008 zeigte sich der Wert von Kurzarbeit. „Kollegen aus anderen Rechtsordnungen waren damals begeistert von dem deutschen Modell der Kurzarbeit“, so Schmid. Denn die Realität ohne Kurzarbeit sehe in der Krise doch sehr unerfreulich aus: „Mitarbeiter, in die man beispielsweise im Rahmen der Ausbildung viel investiert hat, müssten gekündigt werden. Dann, sobald es aufwärts geht, beginnt für Unternehmen die Suche nach qualifizierten Arbeitnehmern wieder.“ Dies könne man sich aufgrund der Kurzarbeit ersparen, so Schmids Fazit. Was natürlich nicht vergessen werden darf: Durch die Kurzarbeit erspart man den Arbeitnehmern die oftmals frustrierende Erfahrung einer Arbeitslosigkeit, so Schmid.
Arbeitnehmer können Kurzarbeitergeld erhalten, wenn aus bestimmten Gründen die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend gekürzt wird. Diese staatliche Leistung soll den Verdienstausfall teilweise ausgleichen und verhindern, dass Beschäftigte bei temporären wirtschaftlichen Belastungen im Betrieb ihre Stelle verlieren. Bisher ist Kurzarbeit erst möglich, wenn 30 % der Belegschaft von Ausfällen betroffen sind, nun soll Kurzarbeit schon bei 10 % beantragt werden können. Die Bundesregierung reagiert damit auch auf Forderungen aus der Wirtschaft: Die Deutsche Lufthansa hatte bereits am Freitag mitgeteilt, dass sie mit der Regierung zum Thema Kurzarbeit im Gespräch sei.
Unternehmen, die besonders stark von der Krise betroffen sind, will die Regierung außerdem auch finanziell unterstützen. Entsprechende Liquiditätshilfen wolle die Große Koalition in Absprache mit Spitzenverbänden der Wirtschaft und Gewerkschaften abstimmen, so tagesschau.de. Steuerstundungen, Notfallkredite und Bürgschaften sind geplant.
Außerdem will die die Große Koalition ein zusätzliches Investitionspaket schnüren: „Wir werden die Investitionen des Bundes in den Jahren 2021 bis 2024 um jeweils 3,1 Milliarden Euro verstärken und so vereinbarte Investitionspfade ausbauen“, so der Beschluss von Union und SPD.
AKTUALISIERT 13.03.20: Dieser Artikel wurde aktualisiert, um Informationen zum Beschluss von Bundeskabinett, Bundesrat und Bundestag aufzunehmen.