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Investitionskontrolle: Halbleiter-Deal durch Ministerium ausgebremst


GlobalWafers konnte die Siltronic AG nicht übernehmen, da das Bundeswirtschaftsministerium kein grünes Licht gab. Experten rechnen damit, dass Transaktionen künftig häufiger aufgrund von nationalen Sicherheitsbedenken verzögert werden oder scheitern.

Die Übernahme der Siltronics AG, einem deutschen Hersteller von Siliziumwafern – einem wichtigen Bauelement für die derzeit so knappen Halbleiter – durch den taiwanesischen Konzern GlobalWafers ist geplatzt. Wie die Siltronic AG selbst mitteilte, wurden bis zum 31. Januar nicht alle notwendigen regulatorischen Freigaben für das Übernahmeangebot von GlobalWafers erteilt. Daher konnte die Transaktion nicht wie geplant vollzogen werden.

Laut Medienberichten hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bis zum Verstreichen der Frist am 31. Januar keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Übernahme durch GlobalWafers erteilt. „Die börsenrechtliche Frist für die 4,35 Milliarden Euro schwere Transaktion endete in der Nacht zum Dienstag um Mitternacht, ohne dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die notwendige Genehmigung erteilt hätte“, so Der Spiegel. Er bezog sich auf die Angaben einer Ministeriumssprecherin, der zufolge bis zum Ablauf der Frist nicht alle notwendigen Prüfungsschritte im Rahmen der Investitionsprüfung abgeschlossen werden konnten. Das gelte insbesondere für die Prüfung der kartellrechtlichen Genehmigung durch die chinesischen Behörden, die erst am 21. Januar erfolgt und an Auflagen geknüpft gewesen sei.

„Die (Nicht-)Entscheidung des Ministeriums zeigt, dass die Behörde bei Investitionen in ‚Hoch- und Zukunftstechnologien‘ genau hinschaut“, so Dr. Markus J. Friedl, Experte für M&A-Transaktionen bei Pinsent Masons. „Angesichts der Bemühungen der EU, die Halbleiterindustrie in Europa zu stärken, kommt dies nicht unerwartet. In Zukunft ist in diesem Bereich mit langen Prüfverfahren zu rechnen. Diese Risiken sollten die Parteien bei der zeitlichen Planung des Deals und im Unternehmenskaufvertrag berücksichtigen, beispielsweise beim Verhandeln eines Long-Stop-Date oder von Breakup-Fees.“

Wollen Investoren aus Staaten außerhalb der Europäischen Freihandelszone in deutsche Unternehmen investieren, muss die Transaktion bei Erreichen bestimmer Stimmrechtsanteile oder Kontrollrechte durch das Bundeswirtschaftsministerium freigegeben werden. Prüfungsgegenstand der sogenannten Investitionskontrolle ist die Frage, ob durch die Übernahme Sicherheitsinteressen Deutschlands oder der EU voraussichtlich beeinträchtigt werden. Entscheidend dabei ist, ob das Zielunternehmen in einem Schlüsselsektor aktiv ist und wer der Käufer ist oder hinter ihm steht. Experten beobachten, dass Investoren aus Fernost dabei zunehmend kritisch gesehen werden – wie das jüngste Beispiel bestätigt.

„Deutschland hat in den letzten Jahren den Anwendungsbereich der Investitionskontrolle sukzessive erweitert und auf Technologie-Sektoren ausgeweitet“, erläutert Arkadius Strohoff, Experte für Kartellrecht bei Pinsent Masons. „Dies hat die Anzahl der angemeldeten M&A-Deals beim Ministerium und damit auch das Risiko von Verboten erheblich erhöht. Verbotsentscheidungen sind nicht mehr auf sensible ‚Kernaktivitäten‘ wie Militärunternehmen oder kritische Infrastruktur beschränkt – im Gegenteil: In Zukunft drohen zunehmend Transaktionen im Bereich der Schlüsseltechnologien wegen nationaler Sicherheitsbedenken blockiert zu werden oder, um einem Verbot zuvorzukommen, von den Parteien zurückgenommen zu werden.”

Dass eine Transaktion so öffentlichkeitswirksam scheitert, wie im Fall von GlobalWafers und Siltronic geschehen, ist bislang eher selten vorgekommen. Tatsächlich zog der Fall noch größere Wellen, denn auch zwei deutsche Gerichte wurden involviert: Wie das Verwaltungsgericht Berlin vorgestern bekannt gab, hatte der Investor versucht, die Freigabe der Transaktion per Eilantrag feststellen zu lassen, mit der Begründung, dass die lange Untätigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz als Freigabe gewertet werden müsse. Das Verwaltungsgericht wies den Eilantrag jedoch zurück. Der Fall werfe schwierige Rechtsfragen auf, die in der sehr kurzen Zeit nicht geklärt werden könnten. Eine gegen diese Entscheidung eingereichte Beschwerde wies die nächste Instanz, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ebenfalls ab.

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