Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
20 Dec 2021, 9:54 am
Eine neue Richtlinie soll dazu beitragen, dass Männer und Frauen in der EU künftig für gleiche Arbeit auch gleich bezahlt werden. Der Europäische Rat unterstützt die Initiative und hat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt.
„Es gibt schlichtweg keine Rechtfertigung dafür, dass Frauen immer noch viel weniger verdienen als ihre Kollegen“, sagte Janez Cigler Kralj, slowenischer Minister für Arbeit, Familie, Soziales und Chancengleichheit. „Mit der heute im Rat erzielten Einigung unternimmt die EU einen großen Schritt zur Bekämpfung von Lohndiskriminierung und zum Abbau des Lohngefälles zwischen Frauen und Männern.“
Der Rat – das Gremium, in dem die Regierungen aller 27 EU-Mitgliedstaaten vertreten sind – war sich darin einig, dass Unternehmen in der EU dazu verpflichtet werden sollten, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber offenzulegen, auf welche Kriterien sie Entscheidungen zu Gehalt und Karrierechancen im Unternehmen stützen. Beschäftigte sollen künftig in der ganzen EU einen Anspruch darauf haben, „Informationen über die Höhe ihres individuellen Lohns und über den Durchschnittslohn von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, anzufordern und zu erhalten“, teilte der Europäische Rat mit.
Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten sollen außerdem jährlich Informationen zum Lohngefälle zwischen weiblichen und männlichen Beschäftigten ihrer Organisation bereitstellen. Die Arbeitgeber müssen diese Informationen an die zuständigen nationalen Behörden weitergeben und sie ihren Beschäftigten und deren Vertretungen bereitstellen. Ob sie die Informationen auch veröffentlichen, bleibt den Unternehmen überlassen.
Gibt es beim Durchschnittlohn von weiblichen und männlichen Beschäftigten eine Abweichung von fünf Prozent oder mehr, die nicht durch objektive und geschlechtsneutrale Kriterien gerechtfertigt werden kann, muss das Unternehmen zusammen mit der Arbeitnehmervertretung eine Lohnbewertung durchführen. Dies gilt jedoch nur für Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten.
Die Mitgliedstaaten sollen verpflichtet werden, entsprechende Klagemöglichkeiten für von Lohnungleichheit betroffene Beschäftigte zu schaffen. Außerdem sollen sie Regeln dafür festlegen, wie Unternehmen, die gegen das Prinzip der Lohngleichheit verstoßen, künftig sanktioniert werden.
„Die Gleichstellung von Mann und Frau wird in Europa zwar als gegeben angesehen“, so Sarah Klachin, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons. „Nichtsdestotrotz sehen sich Frauen insbesondere im Arbeitsleben und hier vor allem in Bezug auf die Vergütung ihrer Tätigkeit viel größeren Hürden ausgesetzt. Daher handelt es sich hierbei um einen weiteren wichtigen Schritt in der Auseinandersetzung mit der Diskriminierung von Frauen hin zur Schließung der Lohnlücke.“
Der Grundsatz, dass Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit auch gleich bezahlt werden sollen, ist zwar bereits in der europäischen Richtlinie zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verankert, Statistiken belegen jedoch, dass er nicht von allen Arbeitgebern in der EU beherzigt wird. Nach Angaben des Europäischen Rates liegt das geschlechtsspezifische Lohngefälle in der Europäischen Union derzeit bei rund 14 Prozent: Frauen erhalten durchschnittlich 14 Prozent weniger Stundenlohn als ihre männlichen Kollegen.
Um dies zu ändern, hat die EU-Kommission im März dieses Jahres den Vorschlag einer Richtlinie zur Lohntransparenz veröffentlicht. Bereits im Juni 2019 hatte der Rat die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zur Verbesserung der Lohntransparenz zu ergreifen.
Als nächstes wird das Europäische Parlament sich mit dem Richtlinienvorschlag befassen. Sobald es ebenfalls einen Standpunkt gefasst hat, wird der endgültige Richtlinientext zwischen Rat und Parlament verhandelt.
Out-Law Analysis
25 Feb 2021