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EU-weiter Kooperationsmechanismus bei der Prüfung ausländischer Investitionen eingeführt


Deutschland ändert die Außenwirtschaftsverordnung, um sich bei der Investitionsprüfung mit anderen EU-Mitgliedstaaten abzustimmen.

Die EU-Mitgliedsstaaten kooperieren enger hinsichtlich der Prüfung ausländischer Investitionen in die Europäische Union. Um das möglich zu machen, hatte das Bundeskabinett eine weitere Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) beschlossen, die morgen in Kraft tritt.

Die bereits durch die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) im Einklang mit der EU-Screening-Verordnung geänderte Gesetzeslage wird damit verordnungsrechtlich nachvollzogen. Neben dem neuen Kooperationsmechanismus beinhaltet die EU-Screening-Verordnung Vorschläge zur Vereinheitlichung der Investitionsprüfung in den Mitgliedsstaaten.

Der Kauf von Unternehmensanteilen soll vor allem dann staatlich geprüft werden, wenn Zielunternehmen in einem kritischen Infrastrukturbereich innerhalb der EU tätig sind. Auch rückt die Person des Käufers nun stärker in den Blick der Behörden.

Nachdem die neuen Prüfkriterien für ausländische Direktinvestitionen durch Änderungen der AWV und des AWG bereits seit Juli 2020 greifen, ist nun eine weitere Änderung der AWV in Kraft getreten, mit der laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) „die Vorbereitungen für einen neuen EU-weiten Kooperationsmechanismus bei der Investitionsprüfung abgeschlossen werden.“

„Der Kooperationsmechanismus ist die zweite Säule der neuen Investitionskontrolle der EU“, so Dr. Sandra Schuh, Expertin für M&A-Transaktionen bei Pinsent Masons. „Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten über alle laufenden Prüfungen ausländischer Direktinvestitionen zu informieren. Jeder Mitgliedsstaat kann dem überprüfenden Mitgliedsstaat Kommentare zukommen lassen, wenn er feststellt, dass eine bestimmte Investition, die in einem anderen Mitgliedsstaat überprüft wird, wahrscheinlich seine Sicherheit oder öffentliche Ordnung beeinträchtigt.“

Der Mitgliedsstaat, der die ausländische Investition prüft, müsse die Kommentare der anderen Mitgliedsstaaten gebührend berücksichtigen, so Dr. Schuh.

Das BMWi hat in seiner Behörde eine nationale Kontaktstelle eingerichtet, die den Austausch mit den anderen EU-Staaten koordinieren soll. Der neue EU-weite Kooperationsmechanismus soll laut BMWi den Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der EU stärken und europaweiten gleiche Ausgangsbedingungen bei der Prüfung von Direktinvestitionen aus dem Ausland schaffen.

Eine weitere Reform der Außenwirtschaftsverordnung ist schon in Arbeit, kündigte das BWMi an. Im Fokus solle „die Erweiterung der Fallgruppen mit besonders prüfrelevanten Unternehmen auf Hersteller und Entwickler von Hoch- und Zukunftstechnologien“ stehen.

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