Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
26 Jun 2024, 1:50 pm
Der EU-Ministerrat hat seinen Standpunkt zur Richtlinie über grüne Angaben festgelegt. Deutschland hat sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Richtlinie soll Greenwashing verhindern und sicherstellen, dass gegenüber Verbrauchern nur zutreffende und verlässliche Angaben zur den Umwelteigenschaften von Produkten gemacht werden.
Die Europäische Kommission hatte die Regelungen im Jahr 2023 in die Wege geleitet, nachdem eine Studie ergeben hatte, dass mehr als die Hälfte der umweltbezogenen Angaben vage, irreführend oder unbegründete Behauptungen enthalten. Daraufhin schlug die EU zwei neue Richtlinien vor: die sogenannte Empowerment-Richtlinie, die im Februar verabschiedet wurde, und die Richtlinie über umweltbezogene Angaben.
„Beide Richtlinien zielen darauf ab, Greenwashing zu verhindern und Unternehmen zu zwingen, nur belegbare und substanziierte umweltbezogene Werbeaussagen zu machen“, so Dr. Fabian Klein, Experte für geistiges Eigentum und Werbung bei Pinsent Masons. Er hat die Entwicklung der beiden Rechtsakte genau verfolgt.
Der Standpunkt des Rates unterscheidet sich vom Vorschlag der Kommission. Unter anderem hat der Rat mehrere Unterstützungsmaßnahmen für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) hinzugefügt. Zudem strebt der Rat an, das Überprüfungsverfahrens zu vereinfachen, welches der am meisten diskutierten Teil der Green-Claims-Richtlinie ist.
„Das Prüfverfahren würde vorschreiben, dass jede mündliche oder schriftliche Umweltbehauptung von einem unabhängigen Dritten geprüft werden muss, bevor damit geworben werden darf“, erläutert Dr. Klein. „Dies wäre ein Paradigmenwechsel im Werberecht, denn für gewöhnlich müssen Unternehmen erst in der Lage sein, ihre Behauptungen zu beweisen, wenn sie angegriffen werden, aber sie müssen sie nicht vorher genehmigen lassen.“
Interessenvertreter hatten kritisiert, dass die Verpflichtung, ein Produkt vorab von externen Stellen zertifizieren zu lassen, bevor es als „grün“ beworben werden darf, insbesondere KMU überfordern und grüne Innovationen so ausbremsen würde.
Der Vorschlag des Rates sieht daher ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Unternehmen vor. Diese könnten ein technisches Dokument erstellen, statt das gesamte Prüfverfahren zu durchlaufen. „Diese Maßnahme scheint der CE-Akkreditierung zu ähneln, bei der sich die Hersteller selbst ‚auditieren‘ müssen“, fügt Dr. Klein hinzu.
Auch Kleinstunternehmen werden im Rahmen des allgemeinen Konzepts diese Anforderungen erfüllen müssen, doch sollen sie dem Vorschlag des Rates zufolge 14 Monate mehr Zeit als andere Unternehmen bekommen, um diese Vorschriften zu erfüllen.
Weiterhin im Fokus der Verordnung stehe Aussagen über die CO2-Neutralität von Produkten. Der Rat möchte neue Anforderungen an klimabezogene Aussagen richten – insbesondere, wenn sie in Zusammenhang mit sogenannten Offestting-Maßnahmen stehen. Dazu gehört die Pflicht, Angaben zur Art und Anzahl der Emissionsgutschriften zu machen und offenzulegen.
„Während Reduktionsmaßnahmen natürlich eine gute Sache sind, stehen Kompensationsprogramme generell schnell unter dem Verdacht des Greenwashings“, so Dr. Klein. „Sie werden daher auch weiterhin im Fokus stehen.“
Er weist auch darauf hin, dass der Standpunkt des Rates an anderer Stelle problematisch werden könnte: „Unternehmen können nur dann mit einer reduzierten Treibhausgasbelastung werben, wenn sie eine umfassende Netto-Null-Strategie vorweisen können und auch auf dem Weg sind, dieses einzuhalten. Der Rat will Unternehmen offenbar dazu verpflichten, verbindliche Übergangspläne zu haben.“
Die allgemeine Ausrichtung des Rates wird die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Form der Richtlinie bilden. Die Verhandlungen werden voraussichtlich in der neuen Legislaturperiode beginnen.
„Mit dem Verweis auf delegierte Rechtsakte, die die Kommission ausarbeiten soll, öffnet der Rat zudem die Tür für viele weitere Regelungen“, betont Dr. Klein. „In einer Zeit, in der die Industrie – vor allem in Deutschland – über die exorbitante Bürokratie im Allgemeinen und die kaum noch überschaubare Flut an ESG-bezogenen Regelungen im Besonderen klagt, scheint der Rat auf einem anderen Planeten zu leben.“
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Anforderungen weniger werden, geht nach Ansicht von Klein gegen Null: „Dieser Zug scheint abgefahren. Die neuen Normen und die Verifizierungsanforderungen werden kommen, wenn auch vielleicht in abgewandelter Form. Am besten bereitet man sich schon jetzt darauf vor, sie umzusetzen, und wartet nicht noch die 36 Monaten bis zu ihrer endgültigen Umsetzug ab. Unternehmen sollten die Richtlinie über grüne Angaben aber ohnhein als Teil ihrer gesamten ESG- und Klima-Strategie begreifen, statt sie isoliert zu betrachten.“
Out-Law News
17 May 2024