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EU genehmigt neue Kredite für Unternehmen in der Corona-Krise


Die Corona-Krise trifft selbst solide aufgestellte Unternehmen, doch laut Experten können neue von der Bundesregierung bereitgestellte Kredite und Bürgschaften helfen, die Krise zu überbrücken.

„Die Bundesregierung hat der deutschen Wirtschaft in einer beeindruckenden Geschwindigkeit umfassende Liquiditätshilfen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellt“, so Sebastian Niehues, Experte für Beihilferecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.

Seit gestern werden die von der Bundesregierung bereitgestellten Liquiditätshilfen während der Corona-Krise um einen zusätzlichen Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ergänzt.

„Mit dem KfW-Schnellkredit startet ab sofort ein weiterer wichtiger Baustein des umfassenden Schutzschirms der Bundesregierung für den Mittelstand“, heißt es in der Pressemitteilung der KfW. Am Samstag hatte die Europäischen Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die neue Fördermaßnahme erteilt.

Im selben Atemzug hat die EU-Kommission genehmigt, dass Staatsbeihilfen in Deutschland auch auf Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungskapital ausgeweitet werden und dass staatliche Bürgschaften das komplette Risiko von Darlehen im Wert von bis zu 800.000 EUR übernehmen können. Zudem werden auch Zinsvergünstigungen für Darlehen möglich, teilte die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung mit.

„Die EU-beihilferechtliche Grundlage für die Unterstützungsmaßnahmen in Deutschland hat die EU-Kommission ebenfalls sehr zügig durch den Erlass des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft, angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19, geschaffen", so Dr. Anke Empting, Expertin für öffentliches Wirtschaftsrecht bei Pinsent Masons. „Der Befristete Beihilferahmen erlaubt es der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten, die vom Ausbruch des Coronavirus betroffenen Unternehmen kurzfristig zu unterstützen.“

Diese Kredite stehen Unternehmen während der Corona-Krise zur Verfügung:

KfW-Schnellkredit

Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern können bei der KfW einen Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird durch eine Garantie der Bundesregierung zu 100 % abgesichert, dadurch entfällt die Risikoprüfung der Bank. Der Förderkredit kann für Anschaffungen genutzt werden oder auch, um die laufenden Kosten zu decken. Er ist verfügbar für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind und die in 2019 oder im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben. Der Kreditrahmen beträgt maximal 25 % des Jahresumsatzes aus 2019 und ist für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten bei 500.000 Euro gedeckelt, für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten liegt die Obergrenze bei 800.000 Euro. Für die Rückzahlung haben Kreditnehmer bis zu zehn Jahre Zeit, in den ersten zwei Jahren entfällt die Tilgung.

KfW-Unternehmerkredit

Die KfW vergibt einen Unternehmerkredit in Höhe von bis zu einer Milliarde Euro  an Unternehmen und Freiberufler, die seit mehr als fünf Jahren am Markt sind und einen jährlichen Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro haben. Es gilt ein reduzierter Zinssatz von 1,00 bis 2,12 % pro Jahr. Die Kreditnehmer haben bis zu fünf Jahre Zeit für die Rückzahlung, im ersten Jahr entfällt die Tilgung. Den Kredit können Unternehmen bei ihrer Hausbank oder ihrem Finanzierungspartner stellen.

ERP-Gründerkredit für junge Unternehmen

Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind oder zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, könne im Rahmen des ERP-Gründerkredits bei der KfW für Anschaffungen und laufende Kosten kleinere oder auch große Kreditbeträge bis hin zu einer Milliarde Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag hängt, je nach Situation des Antragstellers, vom Jahresumsatz 2019, den Lohnkosten 2019, dem aktuellen Finanzierungsbedarf und der Gesamtverschuldung des Unternehmens ab. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos der Bank, über die der Kredit beantragt wird. Für große Unternehmen übernimmt die KfW bis zu 80 % des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 %.

KfW-Kredit für Wachstum

Wegen der Corona-Krise hat die KfW auch die Bedingungen für ihren Wachstumskredit angepasst: Firmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und einen Jahresumsatz von bis zu fünf Milliarden haben, können den Wachstumskredit derzeit nicht nur aufnehmen, um  Investitionen in Innovation und Digitalisierung zu finanzieren, sondern auch, um das allgemeine Betriebskapital während der Corona-Krise zu erhöhen. Die KfW übernimmt dabei bis zu 70 % des Kreditrisikos – vor der Krise waren nur 50 % vorgesehen.

KfW-Sonderprogramm

Bei mittelständischen und großen Unternehmen beteiligt sich die KfW an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel. Die KfW übernimmt bis zu 80 % des Risikos, jedoch maximal 50 % der Gesamtverschuldung. Der KfW-Risikoanteil beträgt mindestens 25 Millionen Euro und ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes aus 2019, das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten zwölf Monate.

Bürgschaften

Wird einem Unternehmen wegen fehlender Sicherheiten kein Kredit zur Überbrückung der Krise gewährt, so können die Bürgschaftsbanken des jeweiligen Bundeslandes bis zu 80 % des Kreditrisikos übernehmen.

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