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Auktion für neue Flächen für Windparks in der Nord- und Ostsee gestartet


Die Bundesnetzagentur hat vier nicht zentral voruntersuchte Flächen in der Nord- und Ostsee mit einer Gesamtleistung von 7.000 Megawatt für Offshore-Windanlagen ausgeschrieben.

Drei der vier Flächen liegen in der Nordsee, etwa 120 km nordwestlich von Helgoland. Eine vierte Fläche liegt in der Ostsee rund 25 km vor der Insel Rügen. Die Inbetriebnahme der Windkraftanlagen ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

Bei den ausgeschriebenen Arealen handelt es sich um nicht zentral voruntersuchte Flächen. Das heißt, dass die Unternehmen, die den Zuschlag erhalten, die nötigen Voruntersuchungen – beispielsweise zur Meeresumwelt oder dem Baugrund – selbst durchführen müssen, bevor sie mit dem Bau des Windparks beginnen können.

Gebote für die Flächen können bis zum 1. Juni 2023 abgegeben werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der den geringsten Förderbedarf für einen Windpark anmeldet. Bei den Auktionen ist zudem erstmals auch das „dynamischen Gebotsverfahren“ möglich: Verzichten mehrere Bieter auf eine Förderung, erhält der Bieter mit der höchsten Zahlungsbereitschaft den Zuschlag. Die Erlöse aus dem dynamischen Gebotsverfahren sollen zu 90 Prozent in die Stromkostensenkung fließen. Fünf Prozent sind für den Meeresnaturschutz und die Förderung einer umweltschonenden Fischerei vorgesehen.

Rund anderthalb Wochen vor der Ausschreibung, am 20. Januar, hatte das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) den neuen Flächenentwicklungsplan 2023 veröffentlicht. Er legt fest, welche Flächen in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee für den Bau neuer Offshore Windanlagen genutzt werden sollen, damit das Ausbauziel von 30 Gigawatt (GW) installierter Leistung bis zum Jahr 2030 erreicht werden kann.

Aktuell sind Windkraftanlagen mit einer Leistung von acht GW vor der deutschen Küste installiert. Das bedeutet, dass bis 2030 ganze 22 GW zugebaut werden müssen. Damit bereitet der neue Flächenentwicklungsplan also den Weg vor für das Erreichen des neuen Ausbauziels, wie im am 1. Januar in Kraft getretenen geänderten Windenergie-auf-See-Gesetz festgeschrieben.

„Es ist sehr erfreulich, dass nun die Rahmenbedingungen für das Erreichen der ambitionierten Ausbauziele der Regierung festgelegt wurden“, so Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons, „jedoch bleibt es schwer abzuschätzen, wie die weiteren Hindernisse, insbesondere die kaum noch vorhandene deutsche Lieferkette sowie internationale Materialknappheit, überwunden werden sollen. Hier wird es maßgeblich auf weitere geeignete politische sowie gesetzliche Maßnahmen ankommen.“

Der Flächenentwicklungsplan legt auch fest, wann und wie die neuen Flächen für Offshore Windparks ausgeschrieben werden sollen und wann die Windparks an das landseitige Stromnetz angebunden werden. Der Plan regelt zudem technische Grundsätze für die Anbindungsleitungen. Außerdem legt der Plan ein zusätzliches Testfeld zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Küstenmeer fest.

Da sich mit Strom aus Offshore Windparks grüner Wasserstoff herstellen lässt, benennt der Flächenentwicklungsplan darüber hinaus einen größeren Bereich in der Nordsee, der mit Wasserstoff-Pipelines angebunden werden kann. Die Fläche ermöglicht eine Elektrolysekapazität von bis zu einem GW, auf ihr soll das Elektrolyse-Verfahren in industriellem Maßstab erprobt werden.

Zudem legt der Flächenentwicklungsplan die Grundlage für ein europäisches Offshore Stromnetz, in dem die einzelnen Windparks der Nord- und Ostsee-Anrainerstaaten miteinander verbunden werden können, und beschreibt den Verlauf der hierfür nötigen Kabeltrassen.

Der Flächenentwicklungsplan gibt auch einen Ausblick, wie es mit dem Ausbau der Offshore Windenergie nach dem Jahr 2030 weitergehen soll: So enthält der Anhang des Plans eine Grafik mit möglichen weiteren Flächen, auf denen zusätzliche zehn GW Leistung installiert werden könnten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz kündigte an, dass schon in diesem Frühjahr mit der weiteren Überarbeitung des Flächenentwicklungsplans begonnen werden soll, damit auch Flächen für den Zeitraum nach 2030 verbindlich festgelegt werden können. Hierzu merkt Christian Lütkehaus, Experte für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons, an: „Der Ausblick im Flächenentwicklungsplan über das Jahr 2030 hinaus ist folgerichtig, denn schließlich sieht das geänderte Windenergie-auf-See-Gesetz weitere Steigerungen auf insgesamt mindestens 40 Gigawatt bis zum Jahr 2035 und auf insgesamt mindestens 70 Gigawatt bis zum Jahr 2045 vor. Ob dies erreicht wird, hängt aber nicht nur von der Verfügbarkeit ausreichender Flächen ab, sondern vor allem auch von entsprechendem Interesse auf Seiten der Entwickler und Investoren.“

Deutschland stehe mit seinen Offshore-Wind-Zielen nicht allein da und konkurriere mit einer stetig zunehmenden Zahl weiterer Staaten um die Gunst von Entwicklern und Investoren, warnt Lütkehaus. „Um in diesem internationalen Wettbewerb ausreichend bestehen zu können, wird es entscheidend sein, dass Deutschland ein attraktives Investitionsklima schafft. Gerade hier haben jüngere Entscheidungen der Bundesregierung zu relevanten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie vor allem die gegen eine breite Einführung der sogenannten Contracts for Difference, eher für Zweifel gesorgt.“

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