Out-Law News Lesedauer: 2 Min.
26 Nov 2021, 12:23 pm
Die Ampel-Regierung will, dass die deutsche Justiz effektiver und schneller wird. Unter anderem könnten neben Verbrauchern bald auch kleine Betriebe an Verbandsklagen gegen große Unternehmen teilnehmen.
Der am Mittwoch veröffentlichte Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung sieht Änderungen in der Rechtspolitik vor, die Massenverfahren beschleunigen und den kollektiven Rechtsschutz ausbauen sollen.
Konkret heißt es im Koalitionsvertrag (PDF/1.119 KB): „Bestehende Instrumente […] modernisieren wir und prüfen den Bedarf für weitere. Die EU-Verbandsklagerichtlinie setzen wir anwenderfreundlich und in Fortentwicklung der Musterfeststellungsklage um und eröffnen auch kleinen Unternehmen diese Klagemöglichkeiten. An den bewährten Anforderungen an klageberechtige Verbände halten wir fest.“
„Damit bestätigt die Ampel-Koalition, dass sie die bestehenden Regelungen zur Musterfeststellungsklage fortentwickeln, aber kein vollständig neues Verbandsklageinstrument einführen möchte“, so Christian Schmidt, Experte für Gerichts- und Schiedsverfahren bei Pinsent Masons. „Insgesamt wird deutlich, dass der Verbraucherschutz künftig einen höheren Stellenwert beim kollektiven Rechtsschutz einnehmen dürfte.“
Die EU-Verbandsklagerichtlinie führt ab 2023 ein neues Sammelklageregime in der EU ein, muss zuvor aber noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Das harmonisierte Modell für Sammelklagen soll die Verbraucher in den Mitgliedstaaten besser vor Massenschadensereignissen schützen. Auch Bagatellschäden, welche der einzelne Verbraucher nicht einklagen würde, die aber wiederum eine Vielzahl von Verbrauchern in gleicher Weise treffen, sollen auf diese Weise besser verfolgt werden können.
Die Richtlinie sieht vor, dass qualifizierte Einrichtungen – wie etwa Verbraucherverbände – die Möglichkeit haben, stellvertretend für geschädigte Verbraucher gegen Unternehmen auf Unterlassung oder Schadensersatz zu klagen. Jeder EU-Mitgliedstaat ist aufgefordert, mindestens eine qualifizierte und finanziell unterstützte Einrichtung zu benennen, die befugt ist, Verbraucherinteressen in einem Sammelklageverfahren zu vertreten.
In Deutschland sind mit der Ende 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage Kollektivklagen bereits möglich. Allerdings unterscheidet sich das Konzept der Musterfeststellungsklagen in einigen Punkten von den Grundsätzen, die die EU in der Verbandsklagerichtlinie skizziert: Während die deutsche Musterfeststellungsklage lediglich darauf ausgerichtet ist, einen Anspruch, beispielsweise auf Unterlassung oder Entschädigung, dem Grunde nach festzustellen, dieser anschließend aber noch von den einzelnen Betroffenen eingeklagt werden muss, sieht die europäische Sammelklage entsprechend dem Vorbild der amerikanischen „Class Action“ echte Leistungsklagen vor. In der Regel können Unternehmen bei erfolgreicher Sammelklage verpflichtet werden, geschädigten Verbrauchern eine Entschädigung zu zahlen oder für Reparatur, Ersatz, Preisminderung, Vertragskündigung oder die Erstattung des gezahlten Preises zu sorgen.
Experten halten eine Reform des Justizsystems für dringend notwendig, und das nicht allein, um die EU-Verbandsklagerichtlinie durchzusetzen: Erst Mitte November hatte die Justizministerkonferenz die Bundesjustizministerin aufgefordert, ein Reformpaket auf den Weg zu bringen, um die zunehmend durch Massenklageverfahren überlasteten Gerichte zu entlasten.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtete, schrieben außerdem neun Vorsitzende Richter am Landgericht Augsburg einen „Brandbrief“ an das Oberlandesgericht München und wiesen darauf hin, dass die steigende Zahl von Massenverfahren zu Überlastung führe und die psychische Gesundheit und Motivation beeinträchtigten. Das Berufsbild der Richter verändere sich grundlegend und das Landgericht mutiere zu einem bloßen „Durchlauferhitzer“.
Die Ampel-Koalition will auch grundsätzlich dafür sorgen, dass Gerichtsverfahren schneller und effizienter werden: So soll es beispielsweise möglich werden, Verhandlungen online durchzuführen. Beweisaufnahmen sollen „audio-visuell dokumentiert“ und „mehr spezialisierte Spruchkörper eingesetzt“ werden. Zudem sollen Kleinforderungen „in bürgerfreundlichen digitalen Verfahren einfacher gerichtlich durchgesetzt werden können“. Auch will die Ampel-Koalition englischsprachige Spezialkammern für internationale Handels- und Wirtschaftsstreitigkeiten einführen.
„Eine weitere Digitalisierung und damit einhergehende Effizienzsteigerung bei den Gerichten ist für alle Prozessbeteiligten von Vorteil“, so Schmidt. „Die Pandemie wirkte hier bereits als Katalysator und hat gezeigt, dass durch den gezielten Einsatz von Technologie eine nachhaltigere und zügigere Verfahrensführung möglich wird.“
Out-Law News
25 Nov 2021