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Massenklagen: Neues Verfahren für BGH-Vorabentscheidungen geplant


Die Justizminister wollen ein Verfahren einrichten, das es dem BGH ermöglicht, vorab über Fälle aus Massenverfahren zu entscheiden. Es könnte noch im Jahr 2022 eingeführt werden und von Massenverfahren betroffene Unternehmen zwingen, ihre Verteidigungsstrategie anzupassen.

Die Justizminister von Bund und Ländern wollen prüfen, ob ein Vorabentscheidungsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) eingeführt werden kann. Über ein solches Verfahren könnten für Sammelklagen relevante Rechtsfragen in Zukunft schneller höchstrichterlich geklärt werden. Auf der letzten Justizministerkonferenz haben die Minister einen entsprechenden Beschluss gefasst und eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die die Möglichkeiten prüfen und gegebenenfalls konkrete Vorschläge vorlegen soll.

 

Ein solches Voraburteil soll zwar nur für den jeweiligen vor dem BGH verhandelten Fall direkt bindend sein, jedoch Signalwirkung für alle anderen Gerichte haben, die mit Verfahren rund um das gleiche Thema befasst sind. So soll eine höchstrichterliche Entscheidung für gleiche oder ähnlich gelagerte Fälle in Zukunft deutlich schneller ergehen als bisher, beispielsweise, wenn es um die Entschädigung von Bahn- oder Fluggästen oder um die Rechte von Mietern geht, die mit möglicherweise überhöhten Mietforderungen konfrontiert sind. Auf diesem Wege soll in Zukunft schneller Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen geschaffen und zudem die Justiz entlastet werden.

Versagt die Musterfeststellungsklage?

Die Pläne der Justizminister sind insbesondere für Unternehmen, die Partei eines Masseverfahrens sind oder denen eine entsprechende Beteiligung droht, von Relevanz. Ein Vorabentscheidungsverfahren ist dem nationalen Zivilprozessrecht in Deutschland bislang fremd. Zur Klärung unionsrechtlicher Fragestellungen haben die nationalen Gerichte jedoch bereits die Möglichkeit, den Gerichtshof der Europäischen Union mit Vorabentscheidungsgesuchen anzurufen, um eine unionsweit einheitliche Auslegung des europäischen Rechts zu gewährleisten.

Christian Schmidt

Rechtsanwalt, Partner, Head of Munich office

Den Parteien wird es wohl auch künftig häufig gelingen, Details des Einzelfalls herauszuarbeiten, die eine andere Bewertung erfordern. 

Die Initiative der Justizministerkonferenz, einen entsprechenden prozessualen Weg zum Bundesgerichtshof auch im nationalen Prozessrecht zu verankern, kann als Eingeständnis aufgefasst werden, dass die 2018 eingeführte Musterfeststellungsklage den an sie gestellten Erwartungen nicht gerecht wird und die erhoffte Entlastung der Instanzgerichte nicht bewirken konnte.

Trotz voraussichtlich fehlender Bindungswirkung der geplanten Vorabentscheidung für andere, vergleichbare Fälle könnte die frühzeitige höchstrichterliche Klärung vielfach relevanter Rechtsfragen streitige Verfahren teilweise verhindern und die Berufungs- und Revisionsfreudigkeit der Parteien reduzieren. Somit könnte sie zur Entlastung der Justiz beitragen. Dennoch wird es den Parteien voraussichtlich auch zukünftig häufig gelingen, Details des Einzelfalls herauszuarbeiten, die eine andere Bewertung erfordern als in dem vorab vom Bundesgerichtshof entschiedenen Sachverhalt. Eine frühzeitige „One-Size-fits-All“-Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die eine Befassung der bundesweiten Instanzgerichte mit Masseverfahren gänzlich verhindert, wird deshalb auch ein nationales Vorabentscheidungsverfahren nicht gewährleisten können.

Neue Strategien bei Massenklagen nötig?

Sollte das Vorabentscheidungsverfahren zum Bundesgerichtshof tatsächlich kommen, hätte dies potentiell dennoch erhebliche Auswirkungen auf die strategische Herangehensweise an Masseverfahren: Bislang versuchen Parteien von Masseverfahrens häufig, eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs zu vermeiden, um damit verbundenen Risiken für die eigene Position aus dem Weg zu gehen. Dieser „Vermeidungstaktik“ könnte ein Vorabentscheidungsverfahren – abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Voraussetzungen für seine Einleitung – den Boden entziehen.

Carlo Schick

Rechtsanwalt

Das neue Verfahren könnte rasch eingeführt und mitunter auch auf Klagen angewendet werden, die in diesem Jahr erhoben werden. 

Durch das neue Verfahren hätte der Bundesgerichtshof die Möglichkeit, selbst in erster Instanz über die ihm vorgelegten Fälle zu entscheiden. Somit wäre gerade bei der Verteidigung massenhaft beklagter Unternehmen eine von Anfang an sorgfältige Darstellung des Sachverhaltes und eine detaillierte rechtliche Argumentation über das bisherige Maß hinaus von herausragender Bedeutung.

Die Justizministerkonferenz hat die Einführung des Vorabentscheidungsverfahrens im Rahmen der Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie angeregt. Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie läuft Ende 2022 ab. Somit könnte das neue Verfahren schon innerhalb der nächsten anderthalb Jahre eingeführt und durchaus auf Klagen angewendet werden, die in diesem Jahr erhoben werden, sofern diese eine lange Verfahrensdauer haben. Unternehmen, die aktuell an Massenverfahren beteiligt sind oder dem Risiko zukünftiger Massenverfahren ausgesetzt sind, sollten die Entwicklung des Vorhabens daher genau verfolgen.

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