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Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die EEG-Förderung nicht mehr über den Strompreis, sondern aus Haushaltsmitteln finanziert wird. Ab 2030 könnte der EEG-Fördermechanismus dann sogar ganz wegfallen.

Die Ampelkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP will für wettbewerbsfähigere Energiepreise sorgen, die enger an die Kosten für CO2-Emissionen gekoppelt werden. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Koalitionsvertrag (PDF/ 1.119 KB) hervor. Die EEG-Umlage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien refinanziert und über den Strompreis erhoben wird, soll daher abgeschafft werden. Stattdessen soll die EEG-Förderung ab 2023 durch den Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert werden. Das Geld hierfür soll aus Einnahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels stammen (EU-ETS und nEHS) sowie aus einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Sollten die Pläne der Koalition realisiert werden, so würden die erneuerbaren Energien in Deutschland künftig im Wesentlichen über den CO2-Preis refinanziert. Allerdings nur solange, bis der Kohleausstieg beendet ist: Dann soll die Förderung der erneuerbaren Energien auslaufen. Bisher war der Kohleausstieg bis 2038 geplant, die Ampelkoalition will ihn „idealerweise“ um acht Jahre vorziehen auf das Jahr 2030. Bis dahin soll Deutschland auch 80 Prozent seines Strombedarfs über erneuerbare Energiequellen decken. Daher soll für Erneuerbare-Energie-Anlagen künftig bei Planungs- und Genehmigungsverfahren ein Vorrang gelten.

„Zahlreiche Unternehmen in Deutschland werden sich nun die Frage stellen müssen, welche Auswirkungen die geplanten Änderungen auf ihre Energiekonzepte haben werden und welche Weichen nun zu stellen sind, um bei perspektivisch steigenden CO2-Kosten wettbewerbsfähig zu bleiben“ so Dr. Valerian von Richthofen, Energierechtsexperte bei Pinsent Masons.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), merkte an: „Das angekündigte Auslaufen der Erneuerbare Energien-Förderung muss im Zuge der angedachten Strommarkt-Reform daran geknüpft werden, ausreichende Erlösmöglichkeiten zu schaffen, damit auch nach 2030 ausreichend zugebaut wird.“

Die EEG-Umlage beträgt derzeit 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ab 1. Januar 2022 sinkt sie auf 3,723 Cent/kWh. Sie war in den letzten Jahren einer der Hauptgründe dafür, warum Deutschland das Land mit dem höchsten Strompreis in ganz Europa ist. „Dementsprechend waren die bestehenden Privilegierungen für Eigenerzeuger beziehungsweise -versorger und Unternehmen bestimmter stromkostenintensiver Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen, von erheblicher Bedeutung. Ab 2023 steht insoweit nun ein Systemwechsel an“, so Dr. von Richthofen.

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