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EU-Beihilfen: Begrenzung der EEG-Umlage 'für zahlreiche Unternehmen auf der Kippe'


Die EU-Kommission überarbeitet ihre Beihilfe-Leitlinien: Die Anforderungen an Unternehmen zur Befreiung von der EEG-Umlage sollen verschärft werden.

Die EU-Kommission überarbeitet zurzeit ihre Leitlinien für Beihilfen in den Bereichen Klima-, Umweltschutz- und Energie und hat einen entsprechenden Entwurf (PDF/997 KB) veröffentlicht. Sie beabsichtigt, ab Januar 2022 auf Grundlage der überarbeiteten Leitlinien Gesetze der Mitgliedstaaten zu prüfen, die staatliche Förderungen in den Bereichen Klima, Umweltschutz und Energie gewähren. Das betrifft aller Voraussicht nach auch die Befreiung von der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) in Deutschland, insbesondere nach der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR), die im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2021) geregelt wird.

„Die Überarbeitung der Leitlinie ist insbesondere für EEG-Umlage-begrenzte Unternehmen relevant, denn hier sind deutliche Einschränkungen geplant“, so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für für die energieintensive Industrie bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Bis Anfang August 2021 können noch Stellungnahmen eingereicht werden. Unternehmen, die auf Beihilfen angewiesen sind, sollten das Thema gegebenenfalls proaktiv angehen und in Betracht ziehen, eine Stellungnahme einzureichen.“

Über die EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert, bestimmte Unternehmen können von der Umlage jedoch befreit werden. Allerdings nur unter der Voraussetzung, die EU-beihilfenrechtlich vorgegeben sind.

Die geltenden Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen legen die Voraussetzungen fest, unter denen staatliche Fördermittel mit den Wettbewerbsregeln für den EU-Binnenmarkt vereinbar sind und daher von der EU-Kommission zugelassen werden. Sie legen auch die Kriterien fest, nach denen die Mitgliedstaaten energieintensive Unternehmen von den für die Förderung erneuerbarer Energien erhobenen Abgaben befreien können.

Die aktualisierte Leitlinie soll es den Mitgliedstaaten laut EU-Kommission ermöglichen, Vorhaben zum Schutz der Umwelt – darunter auch zum Klimaschutz oder zur Förderung der Erzeugung erneuerbarer Energien – auch in Zukunft unter bestimmten Voraussetzungen finanziell zu unterstützen oder zu entlasten.

Zugleich will die EU-Kommission den Anwendungsbereich der Leitlinien auf neue Bereiche wie saubere Mobilität, Energieeffizienz von Gebäuden, Kreislaufwirtschaft und Biodiversität erweitern. So sollen alle Technologien, die der EU helfen könnten, ihrer Umwelt- und Klimaziele zu erreichen, in die neuen Leitlinien einbezogen werden. Auch Wasserstoff wird von den Leitlinien erfasst, obgleich kein eigener Beihilfetatbestand für ihn eingeführt wird.

Die EU-Kommission teilte mit, „nach den überarbeiteten Vorschriften wären in der Regel Förderungen im Umfang von bis zu 100 Prozent der Finanzierungslücke zulässig. Außerdem könnten neue Beihilfeinstrumente wie CO2-Differenzverträge eingeführt werden.“

Zugleich sind allerdings Schutzvorkehrungen vorgesehen, die sicherstellen sollen, dass die Beihilfen auch tatsächlich dem Umwelt- und Klimaschutz dienen, auf das „erforderliche Maß“ beschränkt bleiben und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.

Eine Begrenzung der EEG-Umlage soll demnach für stromkostenintensive Unternehmen zwar im Einzelfall weiterhin möglich sein, jedoch sollen die Anforderungen, die erfüllt sein müssen, erheblich verschärft werden. Insbesondere soll der Katalog der Branchen, die derartige Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, gekürzt werden.

Zudem sollen all jene Unternehmen, denen eine Befreiung von der EEG-Umlage gewährt wird, verpflichtet werden, mindestens 25 Prozent der Kosten selbst zu tragen. Gedeckelt werden soll diese Belastung bei maximal 1,5 Prozent der Bruttowertschöpfung. Auch sollen die geförderten Unternehmen mindestens 30 Prozent ihres Stromverbrauchs durch Strom aus CO2-neutralen Quellen decken. Tun sie dies nicht, müssten die Unternehmen gemäß den angedachten Regelungen mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfen in Projekte zur CO2-Reduzierung investieren.

Schließlich soll unter anderem die Unterstützung fossiler Brennstoffe, die eine besonders starke Umweltverschmutzung bewirken, nach und nach eingestellt werden. Auch Erdgas soll nur noch dann Förderungen erhalten können, wenn die „Investitionen nachweislich mit den Klimazielen der Union für 2030 und 2050 vereinbar sind“, so die EU-Kommission.

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