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Bundesgerichtshof: KI-generierte Erfindungen sind patentfähig


In einem kürzlich bekannt gewordenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Erfinder im Sinne des deutschen Patentrechts nur ein Mensch sein kann. Dennoch können von KI entwickelte Produkte laut BGH patentiert werden – eine wichtige Klarstellung.

Stephen Thaler, Entwickler der Künstlichen Intelligenz Dabus, hatte seine KI dazu verwendet, einen Behälter für Lebensmittel zu entwickeln. Diesen Behälter versuchte er in mehreren Ländern patentieren zu lassen, unter anderem auch in Deutschland. Dabei wollte er als Erfinder die KI eintragen lassen.

Das 2019 angemeldete Patent hatte das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mit der Begründung zurückgewiesen, dass Dabus kein Mensch sei und nur ein Mensch als Erfinder eingetragen werden könne.

Thaler legte gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundespatentgericht (BPatG) ein und stellte einen Antrag darauf, dass überhaupt kein Erfinder benannt wird. Für den Fall, dass er mit diesem Antrag scheitert, stellte er zwei weitere Anträge, wie der Erfinder hilfsweise benannt werden könne:

Option 1: „Die vorliegende Erfindung wurde von einer künstlichen Intelligenz namens DABUS geschaffen.“

Option 2: "Stephen Thaler, der die künstliche Intelligenz DABUS dazu veranlasst hat, die Erfindung zu generieren".

Die zweite Formulierung ließ das BPatG letztlich zu, da so ein Mensch als Erfinder und die KI lediglich als Hilfsmittel benannt werde.

Das BPatG trug dem DPMA damit auf, die Erfinderbenennung als form- und fristgerecht eingereicht anzuerkennen.

Die Präsidentin des DPMA legte hiergegen Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. Der schloss sich jedoch dem Urteil des BPatG an.

Der BGH stellt in seinem Beschluss abermals klar, dass "Erfinder" gemäß Paragraph 37 Absatz 1 Patentgesetz nur eine natürliche Person sein kann. "Ein maschinelles, aus Hard- oder Software bestehendes System kann auch dann nicht als Erfinder benannt werden, wenn es über Funktionen künstlicher Intelligenz verfügt", so der BGH.

Nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand gäbe es schlichtweg noch keine Systeme, die ohne jedwede menschliche Einflussnahme Erfindungen tätigen können. Daher sei es stets möglich, einen Menschen als Erfinder herzuleiten, selbst wenn eine Erfindung von einer KI entwickelt wurde.

Klarheit bei der Patentanmeldung

Es ist zunächst begrüßenswert, dass damit zum jetzigen Zeitpunkt für durch eine KI-generierte Erfindungen Klarheit dahingehend herrscht, wer als Erfinder bei einer Patentanmeldung einzutragen ist.

Gerade aufgrund der auch weiterhin zu erwartenden steigenden Anzahl an KI-generierten Erfindungen dürfte es für viele patentgeprägte Bereiche eine Erleichterung sein, dass KI-generierte Erfindungen damit dem Patentschutz nicht entzogen sein werden, das heißt nicht als nicht patentfähig eingestuft werden.

Im Detail offengelassen hat die Entscheidung, wie genau ein solcher menschlicher Beitrag auszusehen hat. Dieser müsse das Gesamtergebnis lediglich beeinflussen. Zu der genaueren Art und Intensität des menschlichen Beitrags führte das Gericht nicht weiter aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt anzunehmen ist, dass jeglicher menschliche Beitrag ohne hohe Anforderungen ausreichend ist.

Zu beobachten bleibt damit aber auch die weitere Entwicklung dieser Rechtsprechung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass zwar nach dem derzeitigen Stand keine KI-Systeme bestehen, die ohne jegliche menschliche Vorbereitung oder Einflussnahme nach technischen Lehren suchen. Spätestens, wenn dies durch eine Weiterentwicklung der KI-Systeme nicht mehr der Fall ist, wird es einer Neubefassung mit der Thematik bedürfen.

Zusatz in der Praxis wirkungslos

Die vom Gericht für zulässig erklärte Möglichkeit, neben der natürlichen Person einen Zusatz als Hinweis auf eine Verwendung von KI-Systemen aufzunehmen, ist rechtlich unerheblich und kann daher auch keine Zurückweisung der Anmeldung rechtfertigen. Wenn aber rechtlich mit einem solchen Zusatz nichts gewonnen werden kann, sollte überlegt werden, ob er nicht besser gleich weggelassen wird.

 

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