Out-Law Analysis Lesedauer: 4 Min.
27 May 2020, 11:32 am
Viele Arbeitgeber haben in den letzten Wochen ihren Betrieb in kurzer Zeit gezwungenermaßen auf Homeoffice umgestellt, um ihre Arbeitnehmer vor einer Ansteckung mit Covid-19 zu schützen. Während zahlreiche Unternehmen nun Rückkehrkonzepte für die Zeit nach dem Corona-Lockdown entwickeln und ihre Mitarbeiter nach und nach vom heimischen Schreibtisch zurück in die Büros holen, gibt es inzwischen die ersten Firmen, die ihren Mitarbeitern die Arbeit aus dem Homeoffice auch dauerhaft ermöglichen wollen.
Unter den Vorreitern sind die großen Technologie-Betriebe aus dem Silicon Valley: Mitarbeiter von Google und Facebook dürfen bis Jahresende im Homeoffice bleiben und Twitter erlaubt seinen Beschäftigten die Arbeit von zuhause aus sogar dauerhaft. Auch in der Auto-Industrie wird Homeoffice offen diskutiert: Der Autobauer PSA, der Mutterkonzern von Peugeot, Citroen und Opel, will für alle Geschäftsbereiche als Regel Homeoffice einführen.
Kommt das Recht auf Homeoffice?
Anders als beispielsweise in den Niederlanden, gibt es in Deutschland bislang noch keinen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers darauf, von zuhause aus zu arbeiten. Es liegt bei ihm selbst, mit seinem Arbeitgeber konkret zu vereinbaren, ob und wann von zuhause aus gearbeitet werden kann. Alternativ kann sich diese Möglichkeit auch aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben.
Umgekehrt gilt auch, dass Arbeitnehmer grundsätzlich nicht vom Arbeitgeber zum Homeoffice gezwungen werden können und an sich einen Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Büro des Arbeitgebers haben, es sei denn, es wurde etwas Anderes vereinbart.
Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, erwägt nun allerdings, ein Recht auf Homeoffice für Arbeitnehmer einzuführen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf will er noch im Herbst dieses Jahres einbringen. Dann sollen Arbeitnehmer, für die Arbeiten von zuhause aus möglich ist, komplett auf Homeoffice umsteigen dürfen oder sogar auch nur für ein oder zwei Tage die Woche.
Der Vorschlag stieß auf unterschiedliche Reaktionen, und das sowohl in den Reihen von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern. Grundsätzlich hat die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass Arbeiten aus dem Homeoffice oft besser funktioniert als erwartet und manche Bedenken im Vorfeld zu Unrecht gehegt wurden. Umgekehrt ist jedoch ein uneingeschränktes Recht auf Homeoffice auch mit zahlreichen Herausforderungen verbunden.
Die vermeintlichen Vorteile einer solchen rechtlichen Regelung für Arbeitnehmer liegen auf der Hand: Das Homeoffice bietet mehr Flexibilität und in den meisten Fällen auch eine ausgewogenere Work-Life-Balance. Fraglich ist allerdings sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber, anhand welcher Kriterien sich definieren lässt, welche Arbeitsplätze für Arbeit aus dem Homeoffice geeignet sind und welche nicht.
Viele Arbeitgeber stehen einem umfassenden gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice für Arbeitnehmer kritisch gegenüber. In der Regel wird die Möglichkeit des Homeoffice unterstützt, allerdings bedarf es dafür einer engen Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Arbeitgeber befürchten, dass der gesetzliche Anspruch auf Homeoffice ein Rosinenpicken ermöglicht, dass also der Arbeitnehmer neben seinem Anspruch auf einen Arbeitsplatz im Büro auch einen Anspruch auf Arbeiten von zuhause aus hat und sich ohne weitere Rücksprache zwischen beiden Arbeitsplätzen bewegen kann. Ohne abgestimmtes Konzept gibt es dann möglicherweise Tage, an denen das Büro leer steht, was weder für die Raumplanung noch für das Team-Gefüge förderlich wäre.
Natürlich sehen Unternehmen auch Vorteile in einer arbeitnehmerfreundlichen Homeoffice-Politik, nämlich die Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit sowie der Wettbewerbsfähigkeit als Arbeitgeber. Zudem können gegebenenfalls auch Kosten für die Büromieten gespart werden, da gar nicht mehr für jeden Mitarbeiter ein eigener Arbeitsplatz im Büro bereitstehen muss. Damit das gelingt, sind allerdings klare Vereinbarungen nötig. Es muss feststehen, wann wie viele Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten, wie viele tatsächlich ins Büro kommen und wie die verfügbaren Plätze dort aufgeteilt werden. Andernfalls bleiben Arbeitgeber auf hohen laufenden Kosten für Räumlichkeiten sitzen, die nur selten oder nie voll ausgelastet sind.
Noch nicht näher erläutert hat der Bundesarbeitsminister, ob der angekündigte Gesetzesentwurf nur Arbeitnehmern ein Recht auf Homeoffice einräumen soll, oder ob auch für Arbeitgeber ein Anspruch darauf geschaffen werden soll, Arbeitnehmer ins Homeoffice zu senden – bislang steht ihnen dieses Recht noch nicht zu, es sei denn, es gibt entsprechende Absprachen im Arbeitsvertrag.
Es bleibt abzuwarten wie die Politik auf die aktuelle Lage reagiert und ob das Recht auf Homeoffice wirklich kommt. In den Niederlanden zum Beispiel gibt es ein solches Recht schon. Das Gesetz regelt dort beispielsweise, dass das Recht auf Homeoffice erst ab einer bestimmten Größe gilt und Kleinbetriebe davon ausgenommen sind. Denkbar wäre auch, dass es gewisse betriebliche Ausschlussgründe gibt, ähnlich wie im Teilzeitbefristungsgesetz beim Antrag auf Teilzeit, so dass in bestimmten Fällen aus betrieblichen Gründen das Arbeiten aus dem Homeoffice vom Arbeitgeber abgelehnt werden kann.
Herausforderungen bei Arbeit im Homeoffice
Grundsätzlich stellt das Arbeiten aus dem Homeoffice sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vor eine Reihe von Herausforderungen: Die Art des Zusammenarbeitens und der Kommunikation im Team verändert sich, physische Meetings werden oft durch Telefon- oder Videokonferenzen ersetzt. Gerade für neue Mitarbeiter, aber auch für all jene, denen das soziale Miteinander besonders wichtig ist, kann das schwierig sein. Auch kann nicht jeder von zuhause aus gut und konzentriert arbeiten.
Hinzu kommen die rechtlichen Bestimmungen, die auch bei der Arbeit von zuhause aus eingehalten werden müssen. Beispielsweise muss auch im Homeoffice dem Datenschutz genüge getan werden: Zum einen muss sichergestellt sein, dass die von zuhause aus verwendete Soft- und Hardware den Sicherheitsansprüchen der Firma genüg. Bei Arbeiten mit vertraulichen Unterlagen muss der Mitarbeiter zum anderen auch zuhause eine Möglichkeit haben, die Dokumente wegzuschließen – vor allem dann, wenn er nicht allein wohnt.
Und auch im Homeoffice müssen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben zu Arbeitszeiten, Höchstarbeitszeiten, Ruhepausen, Ruhezeiten sowie das für die meisten Branchen geltende Verbot von Arbeit an Sonn- und Feiertagen eingehalten werden.
Zudem gelten auch im Bereich des Arbeitsschutzes die selben Pflichten für den Arbeitgeber wie im Büro selbst. Das heißt, der Arbeitsplatz zuhause muss grundsätzlich genauso sicher sein wie der Arbeitsplatz im Betrieb.
Vielleicht ist die derzeitige durch Corona ausgelöste Situation ein guter Test für all diejenigen, die bisher nicht oder nur selten von zuhause aus gearbeitet haben. Agiles Arbeiten – in anderen Ländern längst schon Standard – wird nun auch in Deutschland vermehrt erprobt. Viele werden nach dem Lockdown in die Büros zurückkehren; andere werden das Homeoffice weiter nutzen. Daher machen Homeoffice-Regelungen durchaus Sinn. Ob nun der generelle Homeoffice-Anspruch die Lösung ist, wird sicher noch weiter diskutiert werden. Sollte der Anspruch kommen, sollte man jedenfalls auf die Erfahrungen während des Lockdowns zurückgreifen und einen praktischen Ansatz verfolgen.