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Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes soll Versorgungssicherheit steigern


Die Bundesregierung will mit einer Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes den Ausbau der erneuerbaren Energiequellen beschleunigen, Deutschland dekarbonisieren und die Versorgungssicherheit steigern.

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche das sogenannte Osterpaket beschlossen, das eine tiefgreifende Reform des deutschen Energierechts vornehmen, den Ausbau der erneuerbaren beschleunigen und mehr Versorgungssicherheit und energiepolitische Unabhängigkeit für Deutschland gewährleisten soll. Bis 2030 soll der deutsche Strombedarf zu 80 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden, bis 2035 fast zu 100 Prozent. So sollen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Kohle oder Gas weiter verringert, das Klima geschützt und die Versorgungssicherheit Deutschlands gesteigert werden. Die FDP stimmte dem Paket nur unter Vorbehalt zu – Medienberichten zufolge einigten sich die Koalitionspartner darauf, dass noch strittige Details im Bundestag geklärt und nachgebessert werden sollen.

Ein wesentlicher Bestandteil des Pakets ist die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für das EEG 2023 (322 Seiten/ 2,4 MB) sieht vor, dass die Ausbauziele und Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land und Solarenergie erhöht und Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden sollen.

Insbesondere soll das neue Gesetz festhalten, dass der Ausbau der erneuerbaren Energiequellen im „überragenden öffentlichen Interesse“ steht.

„Die vielfach genannte ‚doppelte Dringlichkeit‘ – also der Krieg in der Ukraine sowie die Klimakrise – hat dazu geführt, dass grundsätzliche Kategorien wie ‚überragendes öffentliches Interesse‘ und ‚öffentliche Sicherheit‘ im Osterpaket verankert sind“, so Florian Huber, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Aber auch tatsächliche Hindernisse für die Ausbauziele – etwa langwierige Genehmigungsverfahren – gilt es noch zu überwinden.“

Das Ausbauziel für 2030 würde gemäß dem geplanten Gesetz auf mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs angehoben. Aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren bei rund 42 Prozent. „Das neue 80-Prozent-Ziel bedeutet eine massive Beschleunigung des EE-Ausbaus“, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Jahr 2030 sollen laut dem BMWK rund 600 Terawattstunden Strom aus erneuerbaren Energiequellen zur Verfügung stehen.

Um das zu erreichen, soll die Ausbaurate für Windenergie an Land auf zehn Gigawatt (GW) pro Jahr steigen. Bis 2030 wären dann laut BMWK Windenergieanlagen an Land mit insgesamt rund 115 GW Leistung in Deutschland installiert. Die Solarenergie soll jährlich um eine Kapazität von 22 GW ausgebaut werden, 2030 sollen dann insgesamt rund 215 GW Strom aus Sonne erzeugt werden. Der Ausbau soll zu gleichen Teilen auf Dach- und Freiflächen verteilt werden.

Durch eine Reihe von Einzelmaßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie verbessert werden: Bei Dachanlagen außerhalb der Ausschreibungen soll die Vergütung angehoben werden: Neue Anlagen, die ihren Strom vollständig in das Netz einspeisen, sollen mehr Fördermittel erhalten, während Anlagen, die auch dazu dienen, den Eigenverbrauch zu decken, weniger stark gefördert werden sollen. Die neuen Vergütungssätze müssen allerdings noch durch die Europäische Kommission beihilferechtlich geprüft werden. Sofern diese sie genehmigt, sollen sie noch im Lauf des Jahres 2022 angewendet werden. Auch sollen mehr Flächen für Freiflächenanlagen zur Verfügung gestellt werden. Neue Flächenkategorien für Solaranlagen in der Landwirtschaft (Agri-PV), Solaranlagen in Mooren (Moor-PV) und schwimmende Solaranlagen (Floating-PV) sollen geschaffen werden. Sie alle sollen in die reguläre PV-Freiflächenausschreibung überführt werden. „Bestimmte Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen erhalten aufgrund ihrer höheren Kosten einen Bonus in den Ausschreibungen, um wettbewerbsfähig zu sein“, so das BMWK.

Die wesentlichen Hemmnisse beim Ausbau von Windenergie an Land – wie beispielsweise ein Mangel an hierfür ausgewiesenen Flächen – können laut BMWK nicht im EEG selbst gelöst werden. Sie sollen durch ein gesondertes Gesetzespaket abgebaut werden, das als „Sommerpaket“ im Bundeskabinett beschlossen werden soll. Die vorgeschlagenen Änderungen am EEG träfen jedoch bereits erste Vorkehrungen für das „Sommerpaket“. „So werden unter anderem die Degression des Höchstwerts für zwei Jahre ausgesetzt, das Referenzertragsmodell für windschwache Standorte verbessert und die Größenbegrenzung für Pilotwindenergieanlagen aufgehoben“, so das BMWK.

Durch die Abschaffung der Erneuerbare-Energien-Umlage noch in diesem Sommer sollen zudem Unternehmen und Haushalte finanziell entlastet werden. Ein neues Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) soll ab dem 1. Januar 2023 die Erhebung der Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage (KWK-Umlage) und die der Offshore-Netzumlage regeln. Daher wird auch die „Besondere Ausgleichsregelung“, durch die Unternehmen mit hohem Energieverbrauch bislang von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage sowie der KWK- und der Offshore-Netzumlage befreit werden konnten, reformiert und in das EnUG überführt.

„Die Besondere Ausgleichsregelung wird dann für eine Begrenzung der EEG-Umlage keine Relevanz mehr haben,“ so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons.

Das Osterpaket enthält auch den Entwurf für eine Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes. Auch hier sind höhere Ausbauziele, größere Ausschreibungsmengen und schnellere Genehmigungs- und Vergabeverfahren vorgesehen.

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