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Bundesregierung beschließt Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Juli


Das Bundeskabinett hat entschieden, die EEG-Umlage bereits zum 1. Juli abzuschaffen – statt wie ursprünglich geplant erst im kommenden Jahr.

Schon seit Anfang Februar kursierten Gerüchte darüber, dass die Bundesregierung erwägt, die Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) früher als bisher geplant abzuschaffen (wir berichteten).

Dies bestätigt sich nun: Wie das Handelsblatt berichtet, hat die Bundesregierung im Rahmen eines 13 Milliarden Euro schweren Hilfspaketes zur finanziellen Entlastung der Bürger beschlossen, die EEG-Umlage zum 1. Juli dieses Jahres abzuschaffen. Dies würde nicht nur Bürger, sondern auch Unternehmen entlasten, da die EEG-Umlage grundsätzlich von allen Stromverbrauchern erhoben wird. Ursprünglich war ihre Abschaffung erst zum 1. Januar 2023 geplant. Mit dem vorgezogenen Aus reagiert die Koalition aus SPD, GRÜNEN und FDP auf die stark gestiegenen Energiepreise. Das Entlastungspaket muss allerding noch durch Bundestag und Bundesrat.

Die EEG-Umlage beträgt derzeit 3,723 Cent pro Kilowattstunde Strom und macht somit rund zehn Prozent des Endpreises aus, den die Stromverbraucher zahlen. „Die Koalition erwartet, dass die Stromanbieter die Entlastung ‚in vollem Umfang weitergeben‘, zitiert das Handelsblatt aus dem noch unveröffentlichten Beschlusspapier.  

„Damit macht die Bundesregierung nun Ernst“, so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons. „Man darf gespannt sein, wie genau eine Abschaffung rechtlich umgesetzt wird. Zahlreiche Unternehmen der energieintensiven Industrie stellen sich derzeit etwa die Frage, ob diesjährige Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage überhaupt noch weiter vorbereitet werden sollten.“

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen Windräder, Solaranlagen und Co. künftig durch den Energie- und Klimafonds (EKF), statt durch eine von den Stromverbrauchern erhobene Umlage gefördert werden. Das Geld hierfür soll aus Einnahmen des nationalen und europäischen Emissionshandels stammen (EU-ETS und nEHS), sowie aus einem Zuschuss aus dem Bundeshaushalt.

Die EEG-Umlage gilt als einen der Hauptgründe dafür, warum Deutschland in den letzten Jahren das Land mit dem höchsten Strompreis in ganz Europa war. „Für zahlreiche energieintensive Unternehmen war die Möglichkeit zur Begrenzung der EEG-Umlage nach der ‚Besonderen Ausgleichsregelung‘ (BesAR) daher von erheblicher Bedeutung, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten“, erklärt Dr. von Richthofen. „Für Unternehmen, die bisher von einer Begrenzung der EEG-Umlage profitieren, stellt sich daher nun die Frage, ob in diesem Jahr überhaupt noch Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage gestellt werden müssen.“

Nach den bisher vorliegenden Informationen sei allerdings denkbar, dass das Verfahren zur Begrenzung der EEG-Umlage über die BesAR selbst dann noch eine Rolle spielen könnte, wenn die EEG-Umlage noch in diesem Jahr abgeschafft würde, denn auf Grundlage einer Begrenzungsentscheidung des hier zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erfolgt auch eine Begrenzung der Umlage gemäß Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG-Umlage) sowie der Offshore-Netzumlage. 

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