In Deutschland werden immer weniger Fälle von COVID-19 nachgewiesen. Wie nun bekannt wurde, soll die Homeoffice-Pflicht deshalb nicht verlängert werden. „Die gesetzliche Homeoffice-Pflicht ist Teil des Infektionsschutzgesetzes – besser bekannt als ‚Notbremse‘ – und wird Ende Juni auslaufen“, sagte Kanzleramtschef Helge Braun dem Magazin Wirtschaftswoche.
Bis dahin sind Arbeitgeber noch verpflichtet, den Beschäftigten anzubieten, von zuhause aus zu arbeiten, sofern dem keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ entgegenstehen. Arbeitnehmer sind verpflichtet, das Angebot anzunehmen, sofern dem ihrerseits keine „Gründe“ entgegenstehen. Beides wäre mit dem Auslaufen der Notbremse ab Juli hinfällig.
„Ein Auslaufen der Homeoffice-Pflicht zum 30. Juni ohne eine konkrete Übergangsregelung wird wohl durchaus zu ungeklärten rechtlichen Situationen führen“, so Kathrin Brügger, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Es wird sicher Mitarbeiter geben, die sich mit einem Hinweis auf ihre Gesundheit gegen eine Rückkehr ins Büro aussprechen werden.“
Zugleich bereitet das Arbeitsministerium eine Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vor, die der neuen Situation gerecht werden soll. Das Ministerium kündigte an, es gehe um „grundlegende Vorgaben“. Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten sowie die Pflicht des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern im Betrieb mindestens zweimal wöchentlich einen kostenlosen COVID-19-Test anzubieten, sollen bestehen bleiben.
„Es bleibt spannend: Auch wenn Arbeitgeber ein Arbeiten vor Ort anweisen, müssen sie nach wie vor ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern erfüllen. Dies ist gerade bei ungeimpften Mitarbeitern eine Herausforderung – unabhängig davon, ob dies darauf beruht, dass diese Mitarbeiter noch keinen Impftermin erhalten haben oder aber, dass sie sich nicht impfen lassen möchten“, so Brügger weiter.
Zugleich kündigte Kanzleramtschef Braun an, dass eine Neuauflage der Bundesnotbremse, und mit ihr der Homeoffice-Pflicht, im Herbst nicht auszuschließen sei: Dies werde von der Impfquote, der Ausbreitung neuer Virusmutationen und der Wirksamkeit der Impfstoffe abhängen.