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Fälle von Geldwäsche-Verdachtsmeldungen steigen, Regierung plant Gesetzesreform


Die Verdachtsmeldungen wegen Geldwäsche sind erneut gestiegen, eine Gesetzesänderung könnte die Zahl der Meldungen noch weiter anwachsen lassen. Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) sollten ihre Compliance-Maßnahmen prüfen, so Experten.

In ihrem vor wenigen Tagen veröffentlichten Jahresbericht 2019 vermeldet die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) einen Anstieg der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen um fast 49 Prozent gegenüber 2018. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 114.914 Verdachtsmeldungen bei der FIU ein.

Die FIU ist eine Abteilung der Generalzolldirektion und nimmt Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung entgegen, sammelt sie und wertet sie aus. Seit 2009 hat sich das jährliche Meldeaufkommen in Deutschland fast verzwölffacht, „was die kontinuierliche Sensibilisierung der nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten sowie die fortschreitende Automatisierung bei großen Kreditinstituten widerspiegelt“, so die FIU.

Mit 98 Prozent kam die Mehrheit der Meldungen des letzten Jahres aus dem Finanzsektor, nur 1,3 Prozent der Meldungen stammen aus anderen Branchen. Das hält Christof Schulte, Leiter der FIU, für zu wenig. Er kündigte an, die FIU wolle zusammen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden koordinierend aktiv bleiben, um Verpflichtete außerhalb der Finanzbranche weiterhin für das Thema Geldwäsche zu sensibilisieren.

„Neben präventiven Maßnahmen ergreift die Politik auch Maßnahmen, um die Verfolgung von Geldwäschedelikten zu erleichtern“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Justiz- und Finanzministerium haben im August einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem zwar einerseits die leichtfertige Begehung von Geldwäsche im Strafgesetzbuch abgeschafft werden soll, aber andererseits kein Katalog von geldwäscherelevanten Vortaten mehr vorgesehen würde, sodass künftig jede Straftat eine geldwäscherelevante Vortat sein könnte.“

Der vorgelegte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche soll die EU-Richtlinie über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche aus dem Jahr 2018 in deutsches Recht umsetzen. Laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) soll der „komplexe alte Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift“ ersetzt und ergänzt werden.

So soll das Umwandeln von illegal erworbenen Vermögenswerten in offiziell registrierte Zahlungsmittel nicht mehr nur dann den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen, wenn das Vermögen aus Drogenhandel, Schutzgelderpressung, Menschenhandel, Betrug oder Untreue stammt. Der Gesetzesentwurf sieht stattdessen vor, dass jedes durch Straftaten erworbene Vermögen den Tatbestand der Geldwäsche erfüllen kann. Dadurch solle es leichter werden, Geldwäsche nachzuweisen, so das BMJV.

„Diese Neuregelung könnte dazu führen, dass künftig in noch mehr Fällen eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgegeben werden müsste und die Meldungen somit weiter ansteigen“, so Dr. Pörtge.

Laut Berichten der Süddeutschen Zeitung und des Bayerischen Rundfunks sind die zuständigen Behörden allerdings schon aktuell nicht in der Lage, den eingehenden Meldungen angemessen nachzugehen.

Nichtsdestotrotz zeigt das neue Gesetzgebungsverfahren, dass die Bundesregierung den Vorgaben der EU nachkommen und Geldwäsche effektiver bekämpfen will, so Ann-Malin Brune, Expertin für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons. Im Mai dieses Jahres hatte die EU-Kommission angekündigt, sie wolle härter gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen. Sie hat einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für die nächsten zwölf Monate vorgestellt.

„Unternehmen müssen daher aufmerksam prüfen, ob sie Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz sind und die Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten beispielsweise durch wirksame Compliance-Maßnahmen sichergestellt wird“, so Brune. Zahlreiche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Geldbußen in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro oder zehn Prozent des Gesamtumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres geahndet werden können.

Neben der Finanzbranche unterliegen beispielsweise auch Immobilienmakler und Güterhändler den Pflichten des GwG. Wenn sie Hinweise auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung haben, müssen sie solche Verdachtsfälle der FIU melden.

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