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EU-Kommission will härter gegen Geldwäsche vorgehen


Die EU hat einen neuen Aktionsplan für den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgelegt. Auch der private Sektor soll noch stärker eingebunden werden.

Die EU-Kommission will härter gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen und hat einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen für die nächsten zwölf Monate vorgestellt. Vor allem geht es darum, dass die EU-Vorschriften gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser durchgesetzt werden sollen, denn laut Aussage der Kommission setzen die Mitgliedstaaten die Richtlinien bisher nicht einheitlich um.

Daher schlägt EU-Vizepräsident Valdis Dombrovskis vor, die bestehenden Anti-Geldwäscherichtlinien, die in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen, in eine EU-Verordnung umzuwandeln. Die wäre dann direkt anwendbar. Im ersten Quartal 2021 will die Kommission einen Vorschlag für ein solches Regelwerk vorlegen. So sollen der Kommission zufolge etwaige Schlupflöcher und Schwachstellen in den Vorschriften geschlossen werden.

„Die EU geht hier den gleichen Weg wie zum Beispiel schon mit der Datenschutzgrundverordnung, die ihren Anfang auch als Richtlinie nahm“, so Dr. Jochen Pörtge, Experte für Wirtschaftsstrafrecht bei Pinsent Masons. „Ein Garant für eine einheitliche Auslegung und Umsetzung ist das nicht. Auch Verordnungen werden von den Mitgliedstaaten unterschiedlich interpretiert.“

Der Aktionsplan der EU-Kommission umfasst sechs Vorhaben, die zum einen die EU-Vorschriften stärker harmonisieren und somit wirksamer machen sollen und zugleich dafür sorgen sollen, dass ihre Einhaltung strenger überwacht wird. Für Letzteres soll eigens eine neue Aufsichtsbehörde geschaffen werden. Zudem soll auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) härter gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen – die dafür nötigen Befugnisse hat sie laut Kommission bereits.

Auch das Vorgehen der zentralen Meldestellen für Geldwäsche-Verdachtsanzeigen in den Mitgliedstaaten soll vereinheitlicht werden: Im ersten Quartal 2021 will die Kommission einen Mechanismus vorschlagen, mit dem die Arbeit der Meldestellen besser koordiniert werden soll. Zudem soll eine neue Leitlinie klarstellen, wie Justiz und Unternehmen enger zusammenarbeiten können, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bekämpfen.  

„Private Akteure sind das Tor zu unserem Finanzsystem und unserer Wirtschaft. Sie merken als Erste, ob eine Transaktion oder eine Aktivität verdächtig sein könnte. Mit ihrer alltäglichen Erfahrung können sie im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ganz sicher einen Beitrag leisten“, heißt es auf der Homepage der EU-Kommission. Für die Kooperation zwischen Privaten und Behörden will die Kommission daher neue Leitlinien entwerfen und gegebenenfalls den Europäischen Datenschutzausschusses um Rat fragen, wie das Datenschutzrecht bei der Weitergabe von Informationen in Verdachtsfällen eingehalten werden kann. Die Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden sollte bestmöglich gefördert werden, heißt es dazu im Aktionsplan.

Zudem legte die EU eine aktualisierte Liste der Drittländer mit hohem Risiko für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vor. Nach der Geldwäscherichtlinie ist die Kommission dazu verpflichtet, Drittländer mit hohem Risiko zu ermitteln, deren Regeln zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen. Bei Transaktionen, an denen in der Liste aufgeführte Drittländer beteiligt sind, müssen Finanzinstitute zusätzliche Kontrollen vornehmen.

In die Liste aufgenommen wurden Bahamas, Barbados, Botsuana, Ghana, Jamaika, Kambodscha, Mauritius, Mongolei, Myanmar, Nicaragua, Panama und Simbabwe. Von der Liste gestrichen wurden Äthiopien, Bosnien-Herzegowina, Demokratische Volksrepublik Laos, Guyana, Sri Lanka und Tunesien

Zusammen mit der Liste stellt die Kommission eine nach eigener Aussage „verfeinerte und transparentere“ Methodik zur Ermittlung solcher Drittländer vor, die aber noch nicht angewandt wird. Die zentralen Neuerungen betreffen:

  • die Interaktion zwischen der EU und der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) – einem internationalen Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche – was das Verfahren für die Aufnahme in die Liste betrifft,
  • eine verstärkte Zusammenarbeit mit Drittländern und
  • einen intensiveren Austausch mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.
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