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Bundesregierung will steuerfreie Arbeitgeberleistung von bis zu 3.000 Euro ermöglichen


Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten nach Plänen des Bundes bald schon einen steuer- und abgabenfreien Inflationsbonus in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszahlen können.

Die Ampel-Koalition hat das sogenannte „dritte Entlastungspaket“ beschlossen, das Bürgern und Unternehmen durch die Energiekrise helfen soll. Das Maßnahmenpaket soll es Arbeitgebern ermöglichen, ihren Beschäftigten eine Sonderzahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro auszuzahlen, ohne dass Steuern oder Abgaben hierauf anfallen.

Sarah Klachin, LL.M.

Senior Associate

Der Inflationsbonus wird vor allem in den Branchen eine Rolle spielen, in denen Tarifverträge bestehen und der Bonus zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt wird.

Die vorgeschlagene Sonderzahlung wird auch als „Inflationsbonus“ bezeichnet. Sie soll dazu dienen, den Einkommensverlust von Arbeitnehmern angesichts steigender Preise auszugleichen. Den Unternehmen steht frei, ob sie ihren Beschäftigten einen solchen Bonus gewähren und wie hoch dieser ausfällt. Die Bundesregierung will jedoch gewährleisten, dass der Bonus in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro voll bei den Beschäftigten ankommt: Im Ergebnispapier des Koalitionsausschusses vom 3. September, in dessen Rahmen das „dritte Entlastungspaket“ beschlossen wurde, heißt es konkret: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien.“

Robert Feiger, Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), bezeichnete die steuerfreie Sonderzahlung als einen „zentralen Wirkstoff“ im Entlastungspaket. „Jetzt sind die Arbeitgeber am Zug, ihm Wirkung zu verschaffen“, sagte er. Vom Himmel fallen würden die steuerfreien Sonderzahlungen von bis zu 3.000 Euro in den allermeisten Unternehmen allerdings nicht, so Feiger weiter.

„Wie auch schon bei der sogenannten „Coronaprämie“ in Höhe von 1.500 Euro der Fall, würde Arbeitgebern auch der 'Inflationsbonus' nicht erstattet werden, sollten sie diesen an ihre Arbeitnehmer auszahlen“, so Sarah Klachin, Expertin für Arbeitsrecht bei Pinsent Masons. „Er stellt eine freiwillige Leistung von Arbeitgebern dar, ein Recht auf Auszahlung des Bonus gibt es nicht.“

Klachin geht davon aus, dass der Inflationsbonus vor allem in den Branchen eine Rolle spielen wird, in denen Tarifverträge bestehen und der Bonus zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften verhandelt wird. „Ob Unternehmen darüber hinaus von dieser eventuellen Möglichkeit Gebrauch machen werden, bleibt abzuwarten, ist aber eher unwahrscheinlich“, so Klachin weiter. „Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Umstände schon eine schwere Zeit durchmachen, werden aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die Kapazitäten haben, ihren Mitarbeitern zusätzliche Boni zu zahlen, vor allem nicht in einer Höhe von 3.000 Euro.“

Die Idee des Inflationsbonus ist nicht neu, sie greift auf Maßnahmen aus der Corona-Krise zurück: Vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuer- und abgabenfreie Corona-Prämie in Höhe von bis zu 1.500 Euro zahlen. Bereits Ende Juni war medial bekannt geworden, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) einen steuerfreien Inflationsbonus für Beschäftigte nach dem Vorbild des Corona-Bonus möglich machen will. Hintergrund ist, dass einige Ökonomen glauben, dass durch Einmalzahlungen anstelle von Gehaltsanpassungen eine dauerhafte Lohn-Preis-Spirale vermieden werden könnte.

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