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Corona-Pandemie "wird uns steuerrechtlich noch lange begleiten"


Steuerstundungen, gesenkte Vorauszahlungen, Soforthilfen – viele staatliche Hilfsangebote werden während der Corona-Krise unbürokratisch bewilligt. Unternehmen sollten jedoch im Blick haben, dass sich das auf zukünftige Steuerbescheide auswirkt, so Experten.

Um ihre Zahlungsfähigkeit in der Corona-Krise aufrecht zu erhalten, können Unternehmen derzeit beim Finanzamt Steuerstundungen und -senkungen beantragen. Experten zufolge werden solche Anträge derzeit von den meisten Finanzbehörden unbürokratisch bewilligt. Jedoch können rasch gewährte Hilfen bei der nächsten Steuerfestsetzung durch die Behörden überprüft und gegebenenfalls zurückgefordert werden.

 

„Es zeigt sich bereits jetzt, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie uns auch steuerlich noch lange begleiten werden“, so Veit Kachelmann, Experte für Steuerrecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law. „Bei allen Hilfen von Vater Staat muss dem Geholfenen klar sein, dass der seine Hilfen auch wieder zurückfordern wird." Er rechne allerdings damit, dass sich die Finanzverwaltung auch mittelfristig bei Härtefällen entgegenkommend zeigen werde, um unnötige Insolvenzen zu vermeiden.

„Wenn man für das Jahr 2020 zu erwartende Verluste mit steuerpflichtigen Gewinnen in 2019 verrechnen und danach auch eine Anpassung der Vorauszahlungen rückwirkend für 2019 verlangen kann, ist das eine echte Liquiditätshilfe, da bereits gezahlte Finanzmittel zurückgezahlt werden“, so Werner Geißelmeier, Experte für Steuerrecht bei Pinsent Masons.

Neben Steuererleichterungen können Unternehmen in der Krise auch Soforthilfen in Anspruch nehmen, die derzeit in den meisten Fällen schnell und unbürokratisch bewilligt werden, allerdings nur für Betriebskosten und nicht für Lebenshaltungskosten aufgewendet werden dürfen. Zudem müssen auch solche Zuschüsse in der Steuererklärung angegeben werden. Werden in dem Jahr Gewinne erwirtschaftet, so fallen auch Steuern auf die Zuschüsse an.

Unternehmen sollten daher dafür sorgen, dass Steuervorauszahlungen an eine realistische Höhe in Erwartung des Jahresergebnisses 2020 angepasst werden, damit weniger Liquidität abfließt, so Geißelmeier. "Daneben bleibt natürlich die Möglichkeit bestehen Soforthilfen in Anspruch zu nehmen. Beide Maßnahmen schließen sich nicht aus, sondern bestehen nebeneinander.“

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