Out-Law / Die wichtigsten Infos des Tages

Das höchste Gericht der EU hat entschieden, dass Internetdienstanbieter Verbrauchern keinen bevorzugten Zugang zu bestimmten Anwendungen und Diensten gewähren dürfen, wenn diese ihr Datenvolumen bereits aufgebraucht habe.

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass ein solches Vorgehen dem Prinzip des offenen Internets – besser bekannt als „Netzneutralität“ – widerspricht, das im EU-Recht verankert ist.

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