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Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes führt zu höheren CO2-Preisen


Aufgrund der Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes müssen Unternehmen, die fossile Heiz- und Kraftstoffe in Deutschland in Verkehr bringen, ab 2021 an einem nationalen Emissionshandelssystem teilnehmen. Ein Gesetz, das die Einstiegspreise für Zertifikate deutlich erhöht, ist nun in Kraft getreten.

Das Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) gibt vor, dass Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in Deutschland in Verkehr bringen, ab 2021 am nationalen Emissionshandelssystem teilnehmen müssen. Somit führt die Bundesregierung einen CO2-Preis für die Bereiche Wärme und Verkehr ein, die bisher nicht vom EU-Emissionshandel erfasst werden. Die Gesamtmenge der Zertifikate wird entsprechend den Klimazielen der Bundesregierung begrenzt.

Nun hat die Regierung mit Zustimmung von Bundesrat und Bundestag die Einstiegspreise erhöht, die hierfür nötige Gesetzesänderung ist am 10. November in Kraft getreten. Der nationale Emissionshandel startet daher im kommenden Jahr mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne. Ursprünglich war ein Preis von zehn Euro pro Tonne vorgesehen.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die durch den Emissionshandel entstehenden Zusatzkosten an die Endkunden weitergegeben werden. So soll die Bevölkerung dazu angehalten werden, ihren CO2-Ausstoß zu verringern, damit Deutschland sein Klimaziel erreichen kann. „Der Emissionshandel betrifft damit die gesamte Lieferkette bis zum Verbraucher der Brennstoffe“, so Dr. Valerian von Richthofen, Experte für Energierecht bei Pinsent Masons, der Kanzlei hinter Out-Law.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Treibhausgas-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 55 Prozent zu reduzieren.

„Es bleibt abzuwarten, ob das Instrument eines nationalen Emissionshandels für Brennstoffe die gewünschte Lenkungswirkung entfalten wird und das BEHG dann letztlich einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele wird leisten können“, so Dr. von Richthofen. „Schon jetzt lässt sich aber mit Sicherheit sagen, dass das beim CO2-Preis nun nachgeschärfte BEHG für die betroffenen Unternehmen und Kommunen Mehrkosten und erheblichen administrativen Aufwand verursachen wird.“

Noch nicht abschließend geklärt sei auch, wer genau in den unmittelbaren Anwendungsbereich des BEHG fällt: „Noch ist nicht ganz klar, ob beispielsweise Abfallverbrennungsanlagen – insbesondere auch solche, die Ersatzbrennstoffe verwenden – vom unmittelbaren Anwendungsbereich erfasst werden. Diese Frage dürfte aus wirtschaftlicher Sicht für die Betroffenen von einiger Bedeutung sein“, so Dr. von Richthofen. 

Da die sogenannten „Inverkehrbringer“ die neu entstehenden Kosten an die gesamte Lieferkette weitergeben werden, bestünde zudem das Risiko für Doppelbelastungen, wenn Brennstoffe in Anlagen eingesetzt werden, die bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen: „Hier sieht das BEHG zwar – teilweise noch durch Rechtsverordnungen zu konkretisierende – Härtefallregelungen und Ausnahmen vor. Gerade bei komplexeren Lieferbeziehungen dürfte sich die Inanspruchnahme dieser Regelungen und die praktische Abwicklung aber als anspruchsvoll erweisen. Zudem ergeben sich für betroffene Unternehmen aus dem BEHG zahlreiche Berichts-, Überwachungs- und Informationspflichten“, so Dr. von Richthofen. Daher sei eine rechtssichere Aufstellung der Prozesse der betreffenden Unternehmen von erheblicher Bedeutung.

Der CO2-Preis soll in den kommenden Jahren weiter steigen: Laut dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden Zertifikate bis zum Jahr 2025 mit einem bis auf 55 Euro ansteigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 soll der Preis dann durch Versteigerungen ermittelt werden, wobei für das erste Auktionsjahr ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgesehen ist.

Die Bundesregierung hat angekündigt, die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form von Entlastungen an die Bürger „zurückzuzahlen“, so soll beispielsweise die Umlage für Strom aus erneuerbaren Energiequellen gesenkt werden.

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