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Bundesnetzagentur will bei Netzengpässen Strom für Wärmepumpen und Elektroautos drosseln


Die BNetzA geht davon aus, dass die Netzinfrastruktur nicht ausreicht, um in Hochphasen den Strombedarf der stetig steigenden Zahl an Wärmepumpen und Ladeboxen für Elektroautos zu decken. Um Stromausfällen vorzubeugen, sollen Netzbetreiber ab 2024 die Stromversorgung drosseln können.

In deutschen Haushalten werden immer mehr Wärmepumpen und Ladeboxen für Elektrofahrzeuge verbaut. Die steigenden Zahlen stellen die deutschen Energienetze allerdings vor Herausforderungen. Experten warnen schon lange davor, dass die Netze nicht ausreichend ausgebaut sind, um den durch die Elektrifizierung steigenden Strombedarf zu decken, insbesondere zu Belastungshochzeiten, wenn sehr viele Geräte gleichzeitig am Netz sind. Auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) rechnet damit, dass es im schlimmsten Fall – wenn zu viele E-Autos gleichzeitig laden und zudem immer mehr Wärmepumpen im Betrieb sind – zu Netzengpässen und Stromausfällen kommen kann. Um dem Vorzubeugen, hat die BNetzA ein Eckpunktepapier [9-seitiges PDF/ 189 KB] veröffentlicht, zu dem noch bis 27. Januar ein Konsultationsverfahren läuft.

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass in Zeiten hoher Netzauslastung der Strom für Wärmepumpen und Ladestationen vorübergehend rationiert werden soll. Demnach sollen Netzbetreiber ab 1. Januar 2024 dazu angehalten sein, die Versorgung der Wärmepumpen und Ladestationen wenn nötig zu drosseln. Die Rationierung muss laut BNetzA diskriminierungsfrei erfolgen, das heißt, dass alle Kunden gleichmäßig belastet werden sollen. Öffentliche Ladesäulen sollen allerdings nicht von der Rationierung betroffen sein.

Eine Mindestversorgung der Wärmepumpen und Ladestationen mit mindestens 3,7 Kilowatt soll jedoch auch während der Rationierung jederzeit garantiert sein. Dies soll laut der BNetzA genügen, um ein E-Auto innerhalb von drei Stunden ausreichend aufzuladen, um 50 Kilometer damit zurücklegen zu können. Bei Wärmepumpen sei auch während der Rationierung ein „nahezu störungsfreier Weiterbetrieb“ möglich, teilte die BNetzA mit. Einen besonderen Vorteil hätten hier vor allem Wärmepumpen mit Pufferspeicher. Zudem soll für Kunden mit eigener Photovoltaikanlage gewährleistet sein, dass sie auch während einer Rationierung weiterhin Strom aus ihrer Anlage beziehen können.

Die im Eckpunktepapier vorgesehenen Rationierungsmaßnahmen stellen eine Ergänzung zum eigentlich vorrangigen Ausbau der Stromnetze dar, denn generell sind Netzbetreiber dazu verpflichtet, ihre Stromnetze bedarfsgerecht zu ertüchtigen und so auch einer steigenden Nachfrage aufgrund der Elektrifizierung gerecht zu werden. Aufgrund von langwierigen Genehmigungsverfahren, hohen Kosten und nicht zuletzt auch dem Fachkräftemangel kommt der Netzausbau jedoch nur langsam voran. Um künftig einen „punktgenauen“ Netzausbau zu ermöglichen, sieht das Eckpunktepapier auch vor, dass Netzbetreiber verpflichtet werden sollen, jene Netze auszubauen, in denen es bereits zu Rationierungsmaßnahmen gekommen ist und in denen künftige Rationierungen zu erwarten sind.

Um die Auslastung im Niederspannungsnetz zu erkennen und dynamisch regulieren zu können, müssen die Verbrauchseinrichtungen – also Wärmepumpen oder Ladestationen – allerdings mit einem intelligentem Messsystem verbunden sein. Da solche Messsysteme bislang nur in wenigen Haushalten verbaut sind, sieht das Eckpunktepapier auch eine Übergangsregelung vor, die bis längstens 2029 greifen soll. Bis dahin erwartet die BNetzA, dass ausreichend intelligente Messsysteme bei den Stromkunden installiert sind. Die Übergangsregelung soll es den Netzbetreibern gestatten, die Stromnetze weiterhin statisch zu steuern, indem sie eine festgelegte maximale Leistung auf die Ladepunkte aufteilen.

Sobald in einem Niederspannungs-Leitungsstrang die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des dynamischen Steuerns geschaffen sind, sollen die Netzbetreiber verpflichtet werden, hiervon für diesen Bereich des Netzgebiets Gebrauch zu machen. Die Bundesregierung hat erst kürzlich einen neuen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Rollouts intelligenter Messsysteme beschlossen. „Allerdings dürften die technischen Voraussetzungen, unter anderem wegen der Zertifizierungsanforderungen, ein Problem darstellen“, so Dr. Marc Salevic, Energierechtsexperte bei Pinsent Masons.

„Es stellt sich außerdem die Frage, ob Verbraucher dennoch eine Möglichkeit hätten, eine drohende Drosselung zu verhindern“, ergänzt Dr. Benedikt Beierle, Telekommunikationsrechtsexperte bei Pinsent Masons. „Denn Paragraf 14a Absatz 4 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bestimmt, dass sobald die Messstelle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet wurde, die Steuerung nur noch darüber erfolgen darf.“

Das Eckpunktepapier sieht vor, dass Verbraucher zum Einbau solcher steuerbaren Einrichtungen ermutigt werden sollen, indem sie im Gegenzug nur ein ermäßigtes Netzentgelt zahlen müssen. Diese Möglichkeit ist bereits in Paragraf 14a EnWG vorgesehen. Um wie viel das Netzentgelt für Verbraucher mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung reduziert werden soll, ist Teil der Konsultation.

Bis zum 27. Januar 2023 können interessierte Marktteilnehmer eine Stellungnahme per E-Mail an [email protected] schicken.

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