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Bundesregierung will am Rechtsrahmen für Smart Meter nachbessern


Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den lange Zeit gehemmten flächendeckenden Einbau intelligenter Strommesssysteme entbürokratisieren und beschleunigen soll.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Das Gesetz soll nach den Plänen der Bundesregierung noch in diesem Frühjahr in Kraft treten, bisherige Versäumnisse beim Smart Meter-Rollout ausräumen und diesen beschleunigen.

„Es ist positiv, dass die Bundesregierung das Thema wieder in den Fokus gerückt hat“, so Dr. Marc Salevic, Energierechtsexperte bei Pinsent Masons. „Der flächendeckende Rollout ist bislang vor allem auch am aufwendigen Zertifizierungsverfahren für die Smart Meter Gateways gescheitert. Die geplanten Änderungen des Freigabeverfahrens dürften den Rollout künftig erleichtern.“

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck zufolge sorgt der Gesetzentwurf für einen „gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan“, durch den der Rollout systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert werde. Ziel ist ein weitgehender Rollout bis zum Jahr 2030.

Ein wesentliches Element des Gesetzentwurfs ist, dass er nicht nur einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zahlen beinhaltet, sondern vor allem das Erfordernis der sogenannten Marktanalyse und Markterklärung durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beseitigt.

Aufgrund dieses Erfordernisses hatte es in der Vergangenheit Verunsicherung im Zusammenhang mit Smart Metern gegeben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hatte am 4. März 2021 per Eilbeschluss entschieden, dass die intelligenten Messsysteme seiner vorläufigen Einschätzung nach nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, da sie nicht in vorgeschriebener Form zertifiziert wurden. Dabei hatte das BSI noch im Februar 2020 in einer Allgemeinverfügung bekanntgegeben, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Voraussetzungen des Messstellenbetriebsgesetzes aus Sicht des BSI genügten und somit den Startschuss für den verpflichtenden Rollout gegeben. Besagte Drei-Hersteller-Regel soll nun in Bezug auf intelligente Messsysteme entfallen. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des OVG Münster dürfte ungeachtet von Bestandsschutzregeln jedoch weiterhin ein Risiko bleiben, ob die vom BSI zertifizierten Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Außerdem sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit eines sogenannten „agilen Rollout“ vor: Das bedeutet, dass Messstellenbetreiber bei Verbrauchern bis 100.000 kWh und Erzeugern bis 25 kW den Rollout sofort mit den bereits zertifizierten Geräten starten können. Kunden mit niedrigerem Verbrauch können jedoch einen Smart Meter beantragen und sollen diesen dann auch zeitnah erhalten. Die Geräte können eingebaut werden, selbst wenn noch nicht alle gesetzlichen Mindestfunktionen verfügbar sind. Zusätzliche Funktionen, wie beispielsweise die Fernsteuerung von Anlagen, sollen später über Updates bereitgestellt werden können.

Der Entwurf sieht zudem vor, dass die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte künftig bei 20 Euro im Jahr gedeckelt werden. Dafür sollen die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt werden, mit jährlich bis zu 80 Euro pro Messstelle. Dies begründet der Gesetzentwurf damit, dass Netzbetreiber in besonderer Weise vom Rollout der intelligenten Messsysteme profitieren, da im künftigen Energiesystem die Stabilität der Netze maßgeblich von einer flächendeckenden Beobachtung und Steuerung abhänge, welche durch intelligente Messsysteme ermöglicht werde. Um die Beobachtungsmöglichkeiten noch zu verbessern, soll die Datenkommunikation der Smart Meter erweitert werden: Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Smart Meter, die den Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen des BSI genügen, viertelstundengenau bilanziert werden. Die so gewonnen zusätzlichen Netzzustandsdaten sollen Netzbetreiber für die zusätzlichen Kosten beim Rollout entschädigen.

„Allerdings dürfte die geplante Kostenaufteilung zulasten der Netzbetreiber die erhoffte Beschleunigung des Rollouts konterkarieren“, so Dr. Benedikt Beierle, Experte für Telekommunikationsrecht bei Pinsent Masons. „Bereits die derzeit geltenden Preisobergrenzen sind vielfach kaum geeignet, den administrativen Aufwand zu decken. Es erscheint fraglich, dass die im Gegenzug vorgesehene viertelstündige Erhebung von Netzzustandsdaten einen ausreichenden Anreiz für die Beschleunigung schafft.“

Der Gesetzentwurf enthält noch eine Reihe weiterer Änderungen, darunter auch, dass Stromversorger ab 2025 dynamische Tarife anbieten müssen. Dies soll es den Kunden ermöglichen, ihren Stromverbrauch in kostengünstigere Zeiten mit höherer Stromerzeugung durch erneuerbare Energiequellen zu verlagern.

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