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05 May 2022, 9:50 am
Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ziehen Medienberichten zufolge in Betracht, im Fall einer Gasknappheit Rechte für den Gasbezug an Unternehmen zu versteigern.
Der Markt wisse besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lasse, soll der Präsident der Bundesnetzagentur (BNetzA), Klaus Müller, in diesem Kontext gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung erklärt haben.
Aufgrund des Ukraine-Krieges und den daraus erwachsenden Unsicherheiten in Bezug auf die Versorgung Deutschlands mit ausreichend Gas, arbeitet die Bundesregierung schon seit Wochen an einem Konzept für den Fall, dass eine Gaskrise tatsächlich eintritt. Dass Haushalte und Unternehmen der kritischen Infrastruktur – wie beispielsweise Krankenhäuser – als letzte vom Netz genommen werden, legen bereits die SoS-Verordnung der EU und der deutsche Notfallplan Gas fest. Der Notfallplan sieht insgesamt drei Krisenstufen vor, von denen die erste – die Frühwarnstufe – bereits Ende März ausgerufen wurde. Auf Stufe drei, der Notfallstufe, dürfte der Staat durch die BNetzA in den Markt eingreifen und könnte als sogenannter „Lastverteiler“ Verfügungen erlassen, die festlegen, welche Betriebe weiterhin mit Gas versorgt werden und welche nicht. Seit Wochen führen die BNetzA und das BMWK Gespräche mit der Industrie und sammeln Informationen, um herauszufinden, welche Unternehmen bei dieser Entscheidung priorisiert werden sollen.
Die BNetzA erhebt seit heute zudem auf der Sicherheitsplattform Gas Verbrauchsdaten von großen Gasverbrauchern in Deutschland. Jeder Betrieb ab einer technischen Anschlusskapazität von zehn MWh/h wird von der Erhebung erfasst. Die betroffenen Unternehmen müssen nicht nur mitteilen, wie hoch ihr Gasverbrauch ist, sondern auch, ob sie die Möglichkeit haben, auf andere Brennstoffe umzustellen, und wie hoch ihr wirtschaftlicher Schaden durch eine Abschaltung wäre. Auch werden Informationen dazu abgefragt, wie wichtig die produzierten Waren oder Rohstoffe für die Gesellschaft sind. Diese und andere, bereits erhobene Informationen sollen der BNetzA und dem BMWK im Krisenfall helfen, zu entscheiden, wie das noch verfügbare Gas verteilt werden soll – und welche Unternehmen als erstes vom Netz genommen werden. Mit dem Auktionsmodell würde diese Entscheidung jedoch wohlmöglich überflüssig.
Dem Spiegel zufolge drückt sich in dem Vorschlag, Gasnutzungsrechte zu versteigern, ein gewisses Misstrauen gegenüber den Unternehmen aus. Diese könnten schließlich in der Datenerhebung falsche Angaben machen und ihre Abhängigkeit vom Gas überzeichnen, damit sie im Fall einer Gaskrise priorisiert werden. Bei Auktionen hingegen werde sich zeigen, wie viel den Unternehmen eine sichere Gasversorgung tatsächlich wert ist.
Um sich besser auf eine Gaskrise vorbereiten zu können, hat die Bundesregierung zudem erst kürzlich eine Reform des Energiesicherungsgesetzes beschlossen. Der Gesetzesentwurf (42 Seiten/ 1,4 KB) sieht unter anderem vor, dass Unternehmen, die kritische Energieinfrastrukturen betreiben, unter Treuhandverwaltung gestellt werden können, wenn sie „ihren Aufgaben nicht mehr hinreichend nachkommen und eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht“. Zurzeit befasst sich der Bundestag mit der geplanten Gesetzesänderung.