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Geplante Entlastung bei der EEG-Umlage könnte von der EU ausgebremst werden


Um Unternehmen und Privathaushalte zu entlasten, will die Regierung Mittel aus dem Bundeshaushalt einsetzen und die EEG-Umlage reduzieren. Das könnte zu Konflikten mit dem EU-Beihilfenrecht führen.

Ende letzten Jahres hatten sich Bund und Länder auf höhere CO2-Preise und größere Entlastungen bei der Erneuerbare-Energien-Umlage (EEG-Umlage) geeinigt. In diesem Zusammenhang ist auch eine Reform der Erneuerbare Energien Verordnung (EEV) geplant.

Über die EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert. Wenn Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie dafür eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Diese Vergütung liegt häufig weit über dem Preis, den die Übertragungsnetzbetreiber später tatsächlich für den Verkauf des Stroms an der Strombörse erzielen. Um die Lücke zwischen den Erwerbskosten der Übertragungsnetzbetreiber und den Veräußerungserlösen zu schließen, wird die EEG-Umlage grundsätzlich von allen Stromverbrauchern erhoben.

Die Umlage betrug 2010 noch 2,04 Cent pro Kilowattstunde, 2020 hat sie 6,756 Cent erreicht, für 2021 prognostizieren Experten bis zu 8,25 Cent pro Kilowattstunde. Von der umweltpolitischen Vision, dass die erneuerbaren Energien sich in Deutschland eines Tages selbst finanzieren könnten, sind wir also noch weit entfernt. Auch das Versprechen von Ex-Umweltminister Jürgen Trittin (Die Grünen) aus dem Jahr 2004, dass die Förderung erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund 1 Euro im Monat und somit so viel wie eine Kugel Eis kosten werde, ist hinfällig. Ein Zwei-Personen-Haushalt in einem Mehrfamilienhaus mit durchschnittlichem Stromverbrauch zahlt aktuell rund 13 Euro im Monat an EEG-Umlage.

Die geplante Änderung der EVV sieht vor, dass der Bundeshaushalt die EEG-Umlage bezuschusst und so die Verbraucher – Privatpersonen und Unternehmen – ab dem 1. Januar 2021 entlastet werden. Finanziert werden soll das durch Einnahmen aus der Kohlendioxidbepreisung auf der Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG).

Mit der Änderung der EEV wird die Möglichkeit für staatliche Zahlungen an die Übertragungsnetzbetreiber geschaffen. So soll die EEG-Umlage für 2021 auf maximal 6,5 Cent pro Kilowattstunde reduziert werden. Für 2022 werden dann 6 Cent angepeilt.

Die Änderung der EVV soll laut Bundeskabinett noch vor dem 15. Oktober 2020 in Kraft treten. Darüber, ob und in welcher Höhe die Mittel tatsächlich bereitgestellt werden, entscheidet allerdings der Haushaltsgesetzgeber.

Es ist daher unklar, ob und in welcher Größenordnung Gelder für die geplante Entlastung bereitstehen werden. Dementsprechend gibt es für Verbraucher auch keine Planungssicherheit. Zudem ist ungewiss, ob es sich bei den Zuschüssen um notifizierungspflichtige Beihilfen handelt. Das würde die Bezuschussung verzögern, wenn nicht sogar unmöglich machen, da die Beihilfe bei der EU-Kommission angemeldet werden müsste.

Die von der Bundesregierung angestrebte Entlastung bei der EEG-Umlage ist also eine Notlösung, die auf wackeligen Beinen steht und vor allem eines vor Augen führt: Die Energiewende läuft bis heute nicht nach Plan.

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