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Neuer CO2-Preis in Deutschland macht Energieeffizienz im Immobiliensektor noch wichtiger


Durch das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz wird Heizöl für den Endverbraucher aller Voraussicht nach bald teurer. Das wird die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden erhöhen. Zugleich gibt es neue Förderangebote auf diesem Gebiet.

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesrepublik die Emission von Treibhausgasen um 55 Prozent gegenüber 1990 verringern. Die EU-Staaten haben sich im Dezember auf dieselbe Zielmarke geeinigt. Zudem wurde eine Reduktion der Treibhausgasemission im Umfang von 30 Prozent gegenüber 2005 in den nicht vom EU-Emissionshandel erfassten Bereichen vereinbart. 

Das Heizen von Wohn- und Arbeitsräumen wird also teurer und die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden könnte steigen.

Um das für Deutschland festgelegte Klimaziel einzuhalten, hat der deutsche Gesetzgeber das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) eingeführt. Es gibt vor, dass Unternehmen, die Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel in Deutschland in Verkehr bringen, ab 2021 am nationalen Emissionshandelssystem teilnehmen müssen. Die ihnen so entstehenden Kosten werden die Inverkehrbringer an ihre Kunden weitergeben, also an jeden, der fossile Brennstoffe nutzt. Somit setzt die Bundesregierung für die Bevölkerung und Unternehmen Anreize, ihren Brennstoffbedarf zurückzuschrauben: Das Heizen von Wohn- und Arbeitsräumen wird also teurer und die Nachfrage nach energieeffizienten Gebäuden aller Voraussicht nach entsprechend steigen.

 

Die Regierung fördert energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen, um zu vermeiden, dass sich aufgrund des neuen BEHG nicht mehr alle Bevölkerungsschichten eine Wohnung leisten können.

Somit erzeugt die Bundesregierung zum erreichen ihrer Klimaziele zusätzlichen Druck auf den Immobilienmarkt. Damit Immobilien sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch attraktiv sind, wird vor allem eine umfassende Sanierung von älteren Gebäude notwendig werden. Insbesondere müssen der Brennstoffeinsatz zur Gebäudeerwärmung und -kühlung und Warmwasserbereitung optimiert und die Energieeffizienz gesteigert werden.

 

Um zu vermeiden, dass sich aufgrund des neuen BEHG und der Kostenabwälzung auf die Endnutzer nicht mehr alle Bevölkerungsschichten eine Wohnung leisten können, fördert die Bundesregierung energetisch Gebäudesanierungsmaßnahmen: Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), gibt es seit 1. Januar 2021 eine neue energetische Gebäudeförderung.

Daneben kommt auch in Betracht, energieeffiziente Eigentumsnutzung steuerlich zu fördern sowie die bereits bestehenden Fördermaßnahmen im Bereich der Energieoptimierung zu modernisieren, etwa beim Austausch von Ölheizungen. So soll eine „Austauschprämie“ von bis zu 40 Prozent bei dem Austausch ölbetriebener Heizungsanlagen gewährt werden. Zudem ist eine gesetzliche Regelung geplant, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet sein soll.

Aufgrund des hohen Neubau- und Sanierungsbedarfs muss zusätzlich darauf geachtet werden, dass der Energieverbrauch von der quantitativen Frage nach Wohnraum getrennt wird, um in beiden Bereichen möglichst energieeffizient zu handeln. So sollen die industrielle Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und eine standardisierte Installation von Anlagentechnik, inklusive der Versorgung mit eigenerzeugtem Strom, von der Bundesregierung gefördert werden.

Damit diese Pläne auch im Einverständnis mit der Bevölkerung umgesetzt werden können, sollen nicht nur die Öffentlichkeitsarbeit und die Energieberatung ausgebaut werden, um über den Mehrwert von energetischen Modernisierungsmaßnahmen zu informieren– wobei manche Beratungen, beispielsweise bei Eigentümerwechsel, obligatorischen Charakter erhalten. Auch die Bundesgebäude sollen klimafreundlich umgerüstet werden und so zeigen, dass die klimapolitischen Ziele im Einklang mit Kosteneffizienz und Funktionalität von Baumaßnahmen umgesetzt werden können.

 

Erfahren Sie mehr über den internationalen Emissionshandel, den in Deutschland neu eingeführten nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr sowie über Innovationen im Energiesektor und Maßnahmen im Verkehrssektor, die den Treibhausgasausstoß minimieren.

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