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Bundesregierung beschließt Strategie für nachhaltige Finanzierung


Deutschland soll führender Standort für nachhaltige Finanzierung werden. Eine kürzlich veröffentlichte Strategie der Bundesregierung sieht Klimaschutz und Nachhaltigkeit als zentrale Leitmotive für die Finanzwirtschaft vor.

Die Bundesregierung will Deutschland zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzierung („Sustainable Finance“) ausbauen. Um die Weichen hierfür zu stellen, hat das Bundeskabinett die „Deutsche Strategie für Nachhaltige Finanzierung (Sustainable Finance)“ (PDF/1.192 KB) beschlossen. Klimaschutz und Nachhaltigkeit sollen demnach zentrale Leitmotive für die Finanzwirtschaft werden.

Grundlage für die Strategie war der im Februar veröffentlichte, rund 130 Seiten umfangreiche Abschlussbericht (PDF/1.357 KB) des Sustainable Finance-Beirats der Bundesregierung. Diesen hatten die drei Bundesministerien Finanzen, Umwelt und Wirtschaft im Juni 2019 gemeinsam eingesetzt. Seitdem berät der Beirat die Bundesregierung bei der Erarbeitung der Strategie. Mitglieder des Beirats sind „Praktiker aus Finanz- und Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft“.

Die Strategie enthält fünf Ziele, von denen sich die Bundesregierung leiten lassen möchte:

  • Sustainable Finance weltweit und europäisch voranbringen
  • Chancen ergreifen, Transformation finanzieren, Nachhaltigkeitswirkung verankern
  • Risikomanagement der Finanzindustrie gezielt verbessern und Finanzmarktstabilität gewährleisten
  • Finanzstandort Deutschland stärken und Expertise ausbauen
  • Bund als Vorbild für Sustainable Finance im Finanzsystem etablieren

Um diese Ziele zu erreichen, wurden acht Handlungsfelder identifiziert, innerhalb derer die Bundesregierung 26 konkrete Maßnahmen vorschlägt.

Zu dem Maßnahmenkatalog zählen unter anderem die Umschichtungen der Anlagen des Bundes in nachhaltige Anlageformen, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei den Förderinstrumenten des Bundes, Nachhaltigkeits-Kennzeichnungen für Verbraucher durch eine Nachhaltigkeitsampel und neue Nachhaltigkeits-Berichtspflichten für Unternehmen. Als Zeithorizont gibt die Strategie überwiegend eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen vor.

Im zentralen Handlungsfeld „Transformation finanzieren“ identifiziert die Strategie als erforderliche Maßnahmen, dass die KfW zur Transformationsbank weiterentwickelt wird und dass Nachhaltigkeitskriterien künftig beim Zukunftsfonds der Bundesregierung, in der Außenwirtschaftsfinanzierung und bei Bundesbürgschaften im Inland berücksichtigt werden.

KfW als Transformationsbank

So sieht die Strategie vor, dass die Bundesregierung die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dabei unterstützt, sich im Rahmen ihres Sustainable Finance-Konzepts (PDF/1.741 KB) „zur transformativen Förderbank für eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Zukunft weiterzuentwickeln“. Bei ihren Finanzierungsangeboten soll die KfW in Zukunft Nachhaltigkeitsaspekte noch stärker berücksichtigen.

Insbesondere Projekte, die neue transformative Technologien entwickeln, die zum Klimaschutz beitragen, sollen verstärkt gefördert werden. Dementsprechend sollen unter anderem die KfW-Nachhaltigkeitsrichtlinie für die Förderung von Projekten im Inland weiterentwickelt und zwei neue Ziele im strategischen Zielsystem der KfW verankert werden: der „Beitrag der KfW-Finanzierungen zu den UN-Sustainable Development Goals (SDGs)“ und die „Paris-Kompatibilität der KfW-Finanzierungen“. Zudem sollen ESG-Risikofaktoren in das Risikomanagement integriert werden. Die Wirkungen der von der KfW mitfinanzierten Vorhaben auf die Nachhaltigkeits- und Klimaziele sollen außerdem genauer mess- und steuerbar gemacht werden. Bis spätestens 2050 soll das gesamte KfW-Portfolio klimaneutral gestaltet sein.

Ebenfalls sollen im Wagniskapitalmarkt, namentlich beim Zukunftsfonds der Bundesregierung, Nachhaltigkeitsaspekte verstärkt Berücksichtigung finden.

Mehr Nachhaltigkeit in der Außenwirtschaftsfinanzierung

Auch in der Außenwirtschaftsfinanzierung will die Bundesregierung Nachhaltigkeit künftig stärker in Erwägung ziehen. Die Strategie sieht vor, dass Nachhaltigkeitsaspekte im Prüfungsprozess vor der Übernahme von Exportkreditgarantien, auch bekannt als Hermes-Deckungen, und Investitionsgarantien vermehrt berücksichtigt werden.

Exportkreditgarantien des Bundes schützen Exporteure und Banken vor wirtschaftlich und politisch bedingten Zahlungsausfällen, während Investitionsgarantien Investitionen von deutschen Unternehmen in Entwicklungs-, Schwellen- und ehemaligen Transformationsländern gegen politische Risiken absichern.

Klimafreundliche Projekte sollen künftig bei den Exportkreditgarantien von besonders günstigen Konditionen profitieren. Auch wird geprüft, ob für Projekte, die sich sehr negativ auf das Klima auswirken, Einschränkungen möglich sind. Ergebnisse sollen hierzu noch vor Herbst 2021 vorliegen. Insbesondere das Ende der Finanzierung von Kohleexporten für die Stromerzeugung (einschließlich Bergbau und Transport) wird in der Strategie ausdrücklich genannt. Diese Maßnahmen sollen in ein internationales Vorgehen eingebettet werden.

Auch bei den Investitionsgarantien sollen laut der Strategie die Auswirkungen der geförderten Projekte auf das Klima „umfassend berücksichtig“ werden. Hier stehen insbesondere verbesserte Deckungskonditionen für Erneuerbare-Energien-Projekte sowie Deckungsausschlüsse für bestimmte Kohle- und Ölprojekte im Raum.

Nachhaltigkeit definieren und messen

Eine der Maßnahmen sieht überdies die Weiterentwicklung und Vereinheitlichung von ESG-Wirkungs- und Bewertungsmethoden vor, da bisher zugrundeliegende Begrifflichkeiten, Indikatoren und Messmethoden nicht einheitlich definiert sind. „Die Bundesregierung wird deshalb darauf hinwirken, dass die bestehenden Kriterien und Indikatoren sowie Wirkungsmess- und Bewertungsmethoden für nachhaltige Kredite und Kapitalmarktprodukte weiterentwickelt werden“, heißt es hierzu in der Strategie.

Die Bundesregierung betont, entscheidend für den Erfolg der Instrumente aus der Strategie sei die richtige Definition von Nachhaltigkeit. Welche Aktivitäten als nachhaltig gelten, wird derzeit auf europäischer Ebene in der sogenannten „EU-Klima-Taxonomie“ verhandelt.

Die Weiterentwicklung der EU-Klima-Taxonomie ist ausdrücklich als kurz- bis mittelfristig umzusetzende Maßnahme in der Strategie vorgesehen. Hierzu stellt die Bundesregierung außerdem klar, dass sie sich dafür einsetzen werde, dass die Stromerzeugung aus Kernkraft weiterhin nicht in die EU-Klima-Taxonomie aufgenommen wird. Der delegierte Rechtsakt, den die EU-Kommission kürzlich zur Ergänzung der EU-Klima-Taxonomie-Verordnung vorgelegt hat, trifft zu dieser Frage keine Aussage.

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