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Anhörung der Bundesnetzagentur zeigt, wie Blockchain in den Netzsektoren genutzt werden könnte


Eine kürzlich veröffentlichte Konsultation der Bundesnetzagentur zeigt, dass sie den Einsatz der Blockchain-Technologie im Energie- und Telekommunikationssektor für eine ernsthafte Option hält.

Die Blockchain-Technologie erhält immer größere Aufmerksamkeit, insbesondere die auf ihr basierende Krypto-Währungen Bitcoin und Ethereum haben sie bekannt gemacht. Seither wird die Bedeutung und Anwendbarkeit der neuen Technologie in Wirtschaft, Forschung und Politik diskutiert.

Auch die Bundesnetzagentur hat sich des Themas angenommen und vor Kurzem die Ergebnisse ihrer Anhörung zur Blockchain-Technologie in den Netzsektoren Telekommunikation, Post, Energie und Eisenbahnen veröffentlicht. Die Anhörung, die zwischen November 2019 und Januar 2020 stattfand, hat verdeutlicht, dass auf Basis der Blockchain-Technologie in allen Netzsektoren innovative Anwendungen und Geschäftsmodelle entwickelt werden könnten.

Eine Blockchain ist eine Kette digitaler Datenblöcke, in der Transaktionen zusammengefasst werden – ähnlich wie bei einem Buchhaltungssystem. In der Grundkonzeption einer Blockchain sind die Datenketten dezentral auf jedem einzelnen Rechner gespeichert, der an der Blockchain partizipiert. Da alle Rechner miteinander vernetzt sind und sich gegenseitig überwachen, ist es nahezu unmöglich, die Daten in der Blockchain nachträglich zu verändern.

So ermöglicht die Blockchain-Technologie vor allem eine direkte, transparente und manipulationssichere Abwicklung und Speicherung von Transaktionen zwischen verschiedenen Akteuren. Seit einigen Jahren wird in den unterschiedlichsten Wirtschaftsbereichen an neuen Anwendungen gearbeitet, die auf der Blockchain-Technologie beruhen.

Vor allen anderen Netzsektoren wird der Blockchain-Technologie im Energiesektor derzeit die größte Bedeutung beigemessen. Potenziale werden hier zum Beispiel in den Bereichen Stromhandel, Grün- und Regionalstromzertifizierungen und Systemdienstleistungen gesehen.

Allerdings kritisieren Experten häufig, dass gerade im Energiesektor das Korsett der deutschen Energieregulierung zu starr sei und momentan noch keinen sicheren Handlungsspielraum für den Einsatz von Blockchains böte, etwa wenn es darum geht, intelligente Messsysteme in Blockchain-basierte Systeme einzubinden. Dies ist tatsächlich nicht gänzlich von der Hand zu weisen, allerdings ist es für den Gesetzgeber auch äußerst schwierig, Handlungsspielräume für neue Technologien zu ermöglichen, wenn kritische Infrastrukturen involviert sind und die Versorgungs- und IT-Sicherheit gewährleistet werden muss.

Mit dem stetig ansteigenden Rollout von intelligenter Mess- und Steuerungstechnik und somit einem erhöhten Aufkommen feingranularer Energiedaten werden sich in Zukunft voraussichtlich zumindest einige wenige Blockchain-basierte Geschäftsmodelle im Energiesektor durchsetzen können, die genügend Traffic in dem jeweiligen Netzwerk bündeln können.

Die Konsultation der Bundesnetzagentur zeigt deutlich, dass sie den Einsatz der Blockchain-Technologie im Energiebereich als ernstzunehmende Option ansieht und die Diskussion um bestehende regulatorische Hindernisse offen mit den Marktteilnehmern führt. Künftige Änderungen der Gesetzeslage, die Blockchain-basierte Modelle aus rechtlicher Sicht vereinfachen, sind daher auf keinen Fall ausgeschlossen.

Im Telekommunikationssektor wird die Blockchain-Technologie derzeit erprobt, um sichere digitale Identitäten zu entwickeln, verschiedene Zahlungs- und Abrechnungsprozesse zwischen Telekommunikationsunternehmen, etwa im Bereich des Daten-Roamings, zu verbessern und um Transaktionen im Internet der Dinge transparent und effizient abzuwickeln.

Auch im Post- und im Eisenbahnsektor gibt es verschiedene potenzielle Anwendungsgebiete für die Blockchain-Technologie. In beiden Sektoren wird der Technologie aber derzeit noch eine geringere Bedeutung beigemessen als im Energie- und im Telekommunikationssektor.

Die Teilnehmer der Konsultation sehen fast ausschließlich Potenzial in zulassungsbeschränkten privaten oder auch konsortialen Blockchains – im Gegensatz zu öffentlichen Blockchains, die schwerer zu beherrschen sind und oft keine klaren Verantwortlichkeitssphären aufweisen. Dies ist eine Einschätzung, die auch in anderen Wirtschaftszweigen, wie etwa der Versicherungsbranche, häufig vorkommt.

Während sich an öffentlichen Blockchains jeder beteiligen kann und sie von allen Teilnehmern gemeinsam verwaltet werden, werden konsortiale Blockchains in der Regel von einem Konsortium verwaltet. Zugang zu dieser Art von Blockchain haben nur zugelassene Teilnehmer. Dadurch können, jeweils abhängig von der konkreten Ausgestaltung der Anwendung, die Transaktionsgeschwindigkeit erhöht und der Energieverbrauch gesenkt werden. Vor allem aber sind konsortiale Blockchains flexibler als öffentliche: Änderungen oder Aktualisierungen an der Blockchain sind leichter möglich.

Eine dritte Form ist die private Blockchain, die die Anzahl der Teilnehmer durch festgelegte Kriterien beschränkt. Die Blockchain wird von einer zentralen Instanz, beispielsweise einem Unternehmen, verwaltet, das die Teilnehmer aufnimmt. Da die Teilnehmer bekannt sind und ihre Vertrauenswürdigkeit vorausgesetzt wird, können private Blockchains in der Regel Konsensmechanismen nutzen, die weniger komplex und damit schneller und energieschonender sind. Sie eignen sich vor allem für unternehmensinterne Prozesse.

Zugleich gibt es noch eine Reihe von Herausforderungen, die bei der Umsetzung konkreter Blockchain-Projekte bewältigt werden müssen. Datenschutzvorgaben müssen eingehalten werden, die Transaktionsgeschwindigkeit muss erhöht werden und es muss möglich werden, dass Blockchain-Anwendungen untereinander und mit anderen Anwendungen kompatibel sind.

Es ist auffällig, dass im Rahmen der Konsultation der Bundesnetzagentur keine regulatorischen Hemmnisse aus dem Telekommunikationsrecht vorgetragen wurden, die der Entwicklung von Blockchain-Anwendungen entgegenstehen würden. Vielmehr wurde hier oft die generelle Vereinbarkeit von Blockchains mit dem Datenschutzrecht problematisiert.

Dabei sind gerade private und konsortiale Blockchains durchaus mit den Grundsätzen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar, wenn bereits beim technischen Design des Netzwerks die entsprechenden Anforderungen berücksichtigt werden.

Telekommunikationsunternehmen sollten daher nicht aus bloßer Sorge um die DSGVO-Compliance Geschäftsmodelle, die auf einer Blockchain basieren, von vornherein verwerfen, sondern prüfen, ob möglicherweise Blockchain-as-a-Service-Dienste (BaaS) attraktive neue Geschäftsfelder darstellen. Bei BaaS wird dem Kunden die Blockchain als komfortable Cloud-Lösung zur Verfügung gestellt. So muss der Kunde sich selbst weder um die Programmierung noch die Wartung der Blockchain kümmern und kann sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren.

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