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23 Dec 2021, 5:07 pm
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat einen Vorentwurf (PDF/ 1.164 KB) für den neuen Flächenentwicklungsplan vorgelegt und somit das Verfahren zwecks Ausschreibung neuer Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windenergie offiziell gestartet. Im Vorentwurf werden die neuen Ausbauziele des Koalitionsvertrages von SPD, GRÜNEN und FDP mitberücksichtigt und die Flächen in der Nordsee neu zugeschnitten.
Mit den zusätzliche Flächen für den weiteren Ausbau der Offshore-Windkraft in der Nordsee könnten nach Aussage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima (BMWi) perspektivisch knapp drei Millionen Haushalte mit Strom versorgt werden. Das entspräche der Bevölkerung von Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen.
„Nachdem 2021 ein ‚Lückenjahr‘ war, in dem kein einziger neuer Offshore-Windpark in das deutsche Netz einzuspeisen begann, ist es nun umso wichtiger, das Tempo beim Ausbau der Offshore-Kapazitäten zu beschleunigen“, so Alice Boldis, Expertin für Großprojekte im Energiesektor bei Pinsent Masons. „Daher ist es sehr erfreulich, dass nun weitere Flächen in der Nordsee für Windparks eingeplant werden. Da Deutschland bis 2045 klimaneutral werden will, werden sie dringend benötigt.“
Der Vorentwurf enthält noch keine Angaben dazu, wann die Flächen ausgeschrieben werden sollen, geschweige denn, wann die neuen Anlagen und Netzsysteme in Betrieb gehen könnten. Das BSH begründet das in seinem Vorentwurf damit, dass „absehbar mit einer Beschleunigung der derzeit vorgesehenen Inbetriebnahmejahre zu rechnen ist.“
Dies kann als Verweis auf die Pläne der neuen Bundesregierung verstanden werden, denn SPD, GRÜNEN und FDP haben sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, das im Windenergie auf See Gesetz (WindSeeG) festgehaltene Ausbauziel für 2030 von 20 auf 30 Gigawatt zu erhöhen. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, sagte, die geplanten neuen Flächen seien ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg dahin, 80 Prozent der deutschen Stromversorgung bis 2030 auf erneuerbare Energiequellen umzustellen. Es würden allerdings noch weitere Gebiete auf See benötigt.
Die Pläne des BSH für neue Offshore-Windpark-Flächen basieren auf dem am 1. September in Kraft getretenen neuen Raumordnungsplan für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ). Die AWZ beginn 22 Kilometer vor der deutschen Küste und reicht bis 370 Kilometer jenseits der Küste. Sie gehört nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik, Deutschland hat jedoch exklusive Nutzungsrechte. Die AWZ wird auf vielfältige Weise genutzt, unter anderem für die Fischerei, Militärübungen, die Schifffahrt, die Erzeugung von Windenergie und den Naturschutz. Der Raumordnungsplan soll die verschiedenen Nutzungen der AWZ koordinieren, indem er festlegt, welche Flächen wofür genutzt werden dürfen. Somit liefert der Raumordnungsplan eine räumliche Grundlage für den weiteren Ausbau der Windenergie auf See, während der auf ihm aufbauende Flächenentwicklungsplan dann konkrete Flächen für bestimmte Funktionen ausweist.
Die zuständigen Behörden und die Öffentlichkeit können sich bis zum 18. Januar 2022 zum Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans äußern. Mitte 2022 soll dann ein Entwurf veröffentlicht und Ende 2022 oder Anfang 2023 die finale Fassung vorgestellt werden.