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13 Jun 2024, 10:46 am
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat in dieser Woche den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit [58-seitiges PDF/455 KB] veröffentlicht. Mittels sogenannter Reallabore soll erprobt werden, wie Rechtsstreitigkeiten vor den Amtsgerichten auf einer bundesweit einheitlichen Plattform digitalisiert werden können. Nur ausgewählte Gerichte fungieren dabei als „Reallabor“ und testen die innovative Technologie zeitlich befristet unter realen Bedingungen.
Unter anderem bei sogenannten Massenverfahren sollen Eingabesysteme für Rechtssuchende und einheitliche technische Standards dafür sorgen, dass die Gerichte entlastet und Fälle schneller bearbeitet werden können. Eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und der Einsatz digitaler Unterstützungswerkzeuge würden die Arbeit an den Gerichten dabei noch effizienter gestalten.
Johanna Weißbach, Expertin für Massenverfahren bei Pinsent Masons, kommentiert den Referentenentwurf: „Die Massenverfahren der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gerichte bei der Bearbeitung immer wieder an personelle und technische Kapazitätsgrenzen stoßen. Diskutiert wurden viele Lösungsansätze, und auch einige Maßnahmen getroffen, so wurden beispielsweise die neue Abhilfeklage eingeführt sowie ein Gesetzesentwurf zu einem sogenannten Leitentscheidungsverfahren beim BGH in das Gesetzgebungsverfahren gegeben. Gleichwohl ist das Gefälle zwischen Gerichten auf der einen Seiten und der Kläger- und Beklagtenseite weiterhin groß, sodass weitere Schritte vor allem bei der Digitalisierung der Justiz angezeigt sind.“
Geplant ist eine Ergänzung der Zivilprozessordnung (ZPO) um ein 12. Buch, wodurch die Erprobung neuer Ideen und Konzepte vereinfacht und beschleunigt werden soll. So sollen Klagen künftig mittels digitaler Eingabesysteme erhoben werden können. Auch soll es erweiterte Möglichkeiten eines Verfahrens ohne mündliche Verhandlung geben. Darüber hinaus sind die Ausweitung von Videoverhandlungen und Erleichterungen im Beweisverfahren vorgesehen.
Für Bürger soll es durch die neue Plattform leichter werden, „Zahlungsansprüche mit geringerem Streitwert in einem einfachen, nutzerfreundlichen und digital geführten Gerichtsverfahren geltend zu machen“, teilte das BMJ mit. Der Referentenentwurf sieht als Grenze für einen „geringen Streitwert“ aktuell 5.000 Euro vor. Denkbar ist jedoch, dass dieser Wert noch auf 8.000 Euro erhöht wird. Das ist der Betrag, den das BMJ kürzlich als neue Schwelle zur Abgrenzung der Zuständigkeit von Amtsgerichten und Landgerichten vorgeschlagen hat.
Auf der Plattform sollen das Gericht und die beteiligten Parteien überdies Dokumente gemeinsam bearbeiten und gegenseitig zustellen können. Auch Gerichtsurteile sollen künftig über die Plattform unkompliziert veröffentlicht werden können.
„Die Justiz wird dadurch effizienter und moderner“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann. „Bürgerinnen und Bürger können sich mit nur wenigen Klicks an die Gerichte wenden. Das Online-Verfahren verbessert also auch den Zugang zur Justiz.“ Die Onlinekommunikation solle in wenigen Jahren zum Standard im Zivilprozess werden.
Zehn Jahre lang soll das Online-Verfahren getestet und nach vier sowie nach acht Jahren evaluiert werden.
Der Entwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Bis zum 12. Juli 2024 kann man hierzu Stellung nehmen.