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Energieeffizienzgesetz verabschiedet – Vorgaben für Errichtung und Betrieb von Rechenzentren


Der Bundestag hat das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch in Deutschland zu senken. Auf die Entwickler und Betreiber von Rechenzentren kommen neue Pflichten zu.

Der Bundestag hat am 21. September das EnEfG verabschiedet, das u. a. Anforderungen hinsichtlich der Energieeffizienz an die Errichtung und den Betrieb von Rechenzentren richtet. Betroffen sind sowohl künftige Rechenzentren als auch solche, die sich bereits im Betrieb befinden.

„Das nun verabschiedete Gesetz hat im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens mehrere Änderungen erfahren“, erklärt Dr. Benedikt Beierle, Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons. „Die ursprünglichen Pläne wurden teilweise abgeschwächt, in bestimmten Punkten aber auch verschärft. Insbesondere die von neuen Rechenzentren zu erreichende Power Usage Effectiveness (PUE) von 1,2 statt zunächst vorgesehener 1,3 dürfte viele Akteure in der Branche vor große Herausforderungen stellen.“

Eine weitere Vorgabe, die Pflicht zur Validierung oder Zertifizierung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (Emas) für Betreiber von Rechenzentren, wurde zwar von 2025 auf 2026 verschoben und gilt nun ab einer Nennanschlussleistung von 300 Kilowatt statt ursprünglich 200 Kilowatt. Allerdings ist die Einführung des Emas bereits ab einem jährlichen Energieverbrauch von 7,5 Gigawattstunden verpflichtend. Nach dem Regierungsentwurf lag der Schwellenwert doppelt so hoch. „Im Ergebnis kommen damit auf deutlich mehr Unternehmen bürokratische Pflichten zu“, so Dr. Marc Salevic, ebenfalls Experte für digitale Infrastrukturen bei Pinsent Masons.

Ein Kern des EnEfG ist zudem der Umgang mit Abwärme, die bei dem Betrieb eines Rechenzentrums entsteht. Grundsätzlich sind Unternehmen verpflichtet, die in ihrem Unternehmen entstehende Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden und zu reduzieren. Diese Pflicht wird nunmehr jedoch insoweit eingeschränkt, als dass dies unter Berücksichtigung technischer, wirtschaftlicher und betrieblicher Belange möglich und zumutbar ist.

Darüber hinaus müssen neue Rechenzentren künftig grundsätzlich einen bestimmten Prozentsatz ihrer Abwärme nutzen oder für Wärmenetze zur Verfügung stellen. Ursprünglich zielte der Regierungsentwurf darauf ab, dass Rechenzentren in der Nähe, d. h. einem Umkreis von fünf Kilometern, zu einem Wärmenetz errichtet werden sollten. Diese Vorgabe wurde entschärft. Stattdessen wird nur noch die Bereitstellung einer Infrastruktur zur Wärmebereitstellung, insbesondere in Form einer Wärmeübergabestation in der Umgebung eines Wärmenetzes gefordert, ohne nähere Vorgaben zu machen. Außerdem fanden auch die ursprünglich im Entwurf enthaltenen Anforderungen an die Eintrittstemperaturen für die Luftkühlung von Informationstechnik letztlich keinen Eingang in das EnEfG.

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