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Finanzierung im Profi-Fußball: So wird die Lizenzspielerabteilung zum Unternehmen


Die Finanzierung von Fußballvereinen wird auch in Deutschland immer wichtiger, nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie. Nur durch ausreichend Kapital kann es deutschen Vereinen gelingen, finanziell und organisatorisch mit den Clubs anderer Ligen zu konkurrieren.

Voraussetzung für den finanziellen und organisatorischen Erfolg ist jedoch, dass die deutschen Fußballvereine ihre Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern: Seit 1998 ist es den deutschen Fußballprofivereinen möglich, ihre Lizenzspielerabteilung umzuwandeln und das Rechtskleid eines eingetragenen Vereins abzulegen.

So stehen den Profivereinen zusätzliche Finanzierungsmethoden offen, was sie auch im internationalen Vergleich konkurrenzfähiger macht. Und nicht zuletzt hat auch die Corona-Pandemie gezeigt, wie wichtig zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten sind, wenn der Spielbetrieb plötzlich zum Erliegen kommt und Einnahmen durch Ticketerlöse oder Übertragungsrechte wegfallen.

Die Profiabteilung aus dem Verein auszugliedern und in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln, ist gleich aus mehreren Gründen ratsam: So kann die Profi-Abteilung ihr Kapital erhöhen, neue strategische Partner gewinnen und sich weiter professionalisieren. Zudem trägt der Verein nicht die Gefahr möglicher Finanzschwierigkeiten der Kapitalgesellschaft.

Laut Deutsche Fußball Liga (DFL) verzeichneten die Clubs der 1. Bundesliga in der Saison 2018/2019 den 15. Rekordumsatz in Folge und setzten insgesamt 4,02 Milliarden Euro um. Damit Profivereine den immer größer werdenden Finanzbedarf decken können, wird frisches Kapital benötigt. Anders als in den anderen europäischen Top-Ligen, bleibt es den deutschen Vereinen aufgrund der 50+1-Regel verwehrt, Kapital zu generieren, indem sie Mehrheitsbeteiligungen an Finanzinvestoren ausgeben. Neue Wege der Kapitalbeschaffung sind deshalb schon jetzt im deutschen Profi-Fußball gefragt und dürften in naher Zukunft weiter an Popularität gewinnen, um im Vergleich zu den anderen europäischen Top-Ligen konkurrenzfähig zu bleiben.

Die Strukturen dazu haben die Vereine der 1. und 2. Bundesliga sowie der 3. Liga teilweise schon geschaffen, indem sie ihre Lizenzspielerabteilungen in Kapitalgesellschaften umgewandelt haben. Aktuell treten in den ersten drei Profiligen 19 Profivereine in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf, 19 in der Rechtsform der GmbH & Co. KGaA, zwölf als GmbH und sechs Vereine firmieren als Aktiengesellschaft. Um dem Streben nach sportlichem Erfolg gerecht zu werden, wird es unumgänglich sein, sich für Außenfinanzierungen zu öffnen. Erst kürzlich entschloss sich auch die Spielvereinigung Unterhaching Fußball GmbH & Co. KGaA für einen Börsengang. Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis auch die letzten 20 Profivereine ihre Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern.

Vorteile der Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft

Die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft bietet zahlreiche Vorteile. Anders als der eingetragene Verein, der hauptsächlich auf Mitgliedsbeiträge und Spendenzahlungen angewiesen ist, eröffnet die Kapitalgesellschaft den Profivereinen ganz neue Wege, um sich zu finanzieren. Darüber hinaus professionalisiert sich ein Verein, wenn die Lizenzspielerabteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgegliedert wird: Das starre Vereinsrecht und die oftmals seit Jahren nicht erneuerten Gewohnheitsstrukturen der Profivereine gewinnen durch die für Kapitalgesellschaften geltenden Regularien an Professionalität. Profivereine, die heutzutage Umsätze wie mittelständische Unternehmen aufweisen, müssen bedeutende finanzielle und strukturelle Entscheidungen nicht mehr den vielfach nicht sachkundigen und daher überforderten Mitgliederversammlungen überlassen.

Auch sind nach der Ausgliederung der eingetragene Verein und die Kapitalgesellschaft zwei eigenständige juristische Personen. Das kann beispielsweise von Vorteil sein, wenn sich die ausgegliederte Lizenzspielerabteilung verschuldet. Das Herz des Profivereins, der eingetragene Verein, bleibt dann von der drohenden Insolvenz verschont. Das Verein selbst kann unabhängig vom wirtschaftlichen Schicksal der Lizenzspielerabteilung weiterbestehen.

In Zeiten, in denen der Leistungs- und Konkurrenzdruck im Fußball stetig steigen und die Profivereine eine Art „Wettrüsten“ betreiben, kommt es nicht selten zu erheblichen Überschuldungen der Lizenzspielerabteilungen.

Zudem läuft der Verein so nicht Gefahr, vor Gericht wegen einer Verfehlung seiner Rechtsform belangt zu werden, was passieren kann, wenn Vereine sich entgegen ihrer Satzung oder ihrem Eintrag im Vereinsregister hauptsächlich auf den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb konzentrieren. Im schlimmsten Fall kann dem Verein dann seine Gemeinnützigkeit aberkannt werden, was steuerliche Nachteil mit sich bringt. Das kann nicht passieren, wenn der lukrative Teil des Vereins, also die Profiabteilung, vom Mutterverein gelöst wurde und als Kapitalgesellschaft eigenständig ist.

AG, GmbH oder GmbH & Co. KGaA?

Der Profiverein kann nur als Kapitalgesellschaft ausgegliedert werden, alle anderen Rechtsformen lässt der Deutsche Fußball Bund (DFB) nicht zu. Mögliche Arten der Kapitalgesellschaft sind die AG, die GmbH und die GmbH & Co. KGaA. Welche dieser Rechtsformen im konkreten Einzelfall geeignet ist, hängt von den Interessen, Zielen, Ausrichtungen und Traditionen des jeweiligen Profivereins ab.

Der DFB erlaubt einer Kapitalgesellschaft allerdings nur am Fußballbetrieb teilzunehmen, wenn der Mutterverein weiterhin die Mehrheitsbeteiligung hat, also die Mehrheit der Stimmanteile hält. Diese Regel, bekannt als 50+1-Regel, soll verhindern, dass Investoren dem Verein die Entscheidungshoheit abnehmen.

Während bei der AG und der GmbH der Mutterverein sich stets mit mindestens 51 Prozent am Kapital beteiligen muss beziehungsweise zumindest 51 Prozent der Stimmrechte innehaben muss, um der 50+1-Regel zu entsprechen, ist das bei der KGaA nicht zwingend nötig. Hier kann der Mutterverein oder eine von ihm zu 100 Prozent beherrschte Tochter als Komplementär gestellt werden.

Der Komplementär hat im Gegensatz zu den anderen Gesellschaftern, den Kommandisten, besondere Entscheidungsfreiheiten: Er führt das Unternehmen, während die anderen Gesellschafter von der Führung ausgeschlossen sind.

Ist der Mutterverein oder eine von ihm beherrschte Tochter Komplementär der KGaA, so ist die vom DFB geforderte übergeordnete Stellung des Vereins gesichert, ohne dass er mit mindestens 51 Prozent am Kapital beteiligt sein muss. So ist es für eine GmbH & Co. KGaA möglich, größere Aktienpakete an Investoren zu verkaufen und nicht – wie bei der AG – maximal nur 49 Prozent des Grundkapitals Dritten zu überlassen.

Plant der Profiverein in Zukunft einen Börsengang, scheidet die GmbH bereits zu Beginn der Überlegungen aus, weil sie nicht börsenfähig ist. Die GmbH & Co. KGaA ist als Rechtsform flexibler und daher besser geeignet als die AG. Während bei der AG der Gestaltung der Satzung enge Grenzen gesetzt sind, lässt sich die Satzung der GmbH & Co. KGaA freier gestalten.

Der Ausgliederungsprozess

Von allen im Umwandlungsgesetz (UmwG) vorgesehenen Arten der Umwandlung bietet sich für Profi-Fußballmannschaften nur die Ausgliederung an.

Bei der Ausgliederung geht das gesamte Vermögen des eingetragenen Vereins auf die Kapitalgesellschaft als übernehmenden Rechtsträger über, wobei der eingetragene Verein im Gegenzug Anteile an ihr erhält.

Wird die Kapitalgesellschaft im Rahmen der Ausgliederung neu gegründet, spricht man von einer Ausgliederung zur Neugründung. Die Vermögensteile können auch auf eine bereits gegründete Kapitalgesellschaft erfolgen, was oftmals praktikabler ist.

In beiden Fällen muss der Vereinsvorstand zuerst einen notariell beurkundeten Ausgliederungsplan aufstellen, der die Satzung der übernehmenden Kapitalgesellschaft enthalten muss. Darüber hinaus muss er einen Ausgliederungsbericht erstellen. Der Ausgliederung müssen bei einer Mitgliederversammlung drei Viertel der erschienenen Vereinsmitglieder zustimmen, sofern die Vereinssatzung nicht eine größere Mehrheit und weitere Erfordernisse verlangt.

Bei einer Ausgliederung durch Neugründung müssen die für die neue Kapitalgesellschaft geltenden Gründungsschritte eingeleitet und die Gründungsvorschriften eingehalten werden. Schließlich müssen der Vereinsvorstand und die dann zuständigen Personen der ausgegliederten Kapitalgesellschaft noch dafür sorgen, dass alle Änderungen im Vereins- und im Handelsregister eingetragen werden. Erst durch diese Eintragungen ist die Ausgliederung wirksam.

Alternativ zur Ausgliederung nach dem UmwG kann eine Lizenzspielerabteilung auch im Rahmen der Einzelrechtsübertragung auf eine Kapitalgesellschaft übertragen werden. Hierbei werden die einzelnen Vermögensgegenstände wie bewegliche Sachen, unbewegliche Sachen und Forderungen übertragen. Auch hierfür ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des eingetragenen Vereins mit qualifizierter Mehrheit notwendig. Eine zusätzliche Schwierigkeit liegt darin, dass die Einzelübertragung nur gelingt, wenn die Vertragspartner und Gläubiger zustimmen, dass auch Schulden und Verbindlichkeiten übertragen werden.

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